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Martin Ebers

"Das halbe Bild"

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Gewalthaltige Computerspiele

1. Die Politik. Eine Polemik

"Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich."
(Hans-Peter Uhl, CSU, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in Bundestag, über sein Rechtsverständnis; zitiert nach "Killerspiele": Bayern beharrt auf raschem Verbot, abgerufen am 04.07.2009)

"Datenschutz ist Täterschutz."
(Friedrich Zimmermann, CSU, zitiert nach "Zensus in den Achtzigern: Der Widerspenstigen Zählung", abgerufen am 01.01.2008)

"Es gibt Dinge, die darf man nicht diskutieren. Die muß man einfach machen."
(Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer Kundgebung, Video, abgerufen am 22.05.2008)

1.1 Die Stilmittel

Die Freiheit ist leichter gegen den Terrorismus zu verteidigen, wenn man die Angriffsfläche verkleinert. Helfen wir deshalb unserem Innenminister bei der Frontbegradigung.

Die Initiative "Wir lieben unseren Innenminister"

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
(Der luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie, in: Der Spiegel 52/1999)

Ich möchte das von Beckstein und Schünemann geforderte Verbot gewalthaltiger Computerspiele allerdings auch in einen größeren Kontext einordnen, der wohl eher an einen politischen Amoklauf, um ein schon durchdachtes, allerdings primär perfiden Zwecken dienliches Geflecht von Maßnahmen gemahnt. In solchen Situationen kommt man allerdings fast nicht umhin als selbst ätzend zu werden.

"Das Volk kann mit oder ohne Stimmrecht immer dazu gebracht werden, den Befehlen der Führer zu folgen. Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde angegriffen, und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr." (Hermann Göring, zitiert nach: Gilbert 1962, S.270)

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Politiker haben scheinbar nur eine geringe Ahnung von den Gegebenheiten des Internets. So forderten etwa die Verantwortlichen für den Rundfunkstaatsvertrag in einem Entwurf, das Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Medien im Internet solle auf maximal eine Woche alte Beiträge beschränkt werden (vgl. "Verbraucherzentrale Bundesverband fordert angemessene Verfügbarkeit gebührenfinanzierter Inhalte", abgerufen am 13.05.2008). Damit haben sie die Rolle des Internets eben auch nicht durchdrungen. Es handelt sich dabei nicht um ein "Wegwerfmedium" wie eine Illustrierte. Schließlich hat der leichte Zugriff auch rein praktische Gründe: Persönlich vermisse ich heute etliche Inhalte, die ich vor Jahren einmal im Internet gefunden hatte und die schon längst aus diesem verschwunden oder bestenfalls auf einer von diversen Sicherungs-CDs kaum mehr auffindbar verschwunden sind.

Dieses Vorgehen ist aber durchaus auch in einen universellen Kontext einzuordnen. Wenn sie auf dieser Klaviatur spielen, sind Politiker häufig dann auch wenig ehrlich und werten Sachverhalte und Begriffe grundsätzlich in ihrem Sinne um. In der Diskussion - als Familienministerin Ursula von der Leyen einmal einen sinnvollen Vorschlag gemacht hatte, nämlich die Kinderbetreuung in Deutschland auszubauen - erklärte der katholische Bischof Mixa in einer politisch programmatischen Aussage, diese Regelung, die Frauen erlaube, Kind und Beruf besser miteinander in Einklang zu bringen, mache sie zu "Gebärmaschinen" (vgl. ). Nur ist dies ja eine Begrifflichkeit, die man besser auf die Vorstellungswelt seiner Kirche anwenden kann.

[So achtet die römisch-katholische Kirche im Eindruck der eigenen Anhängerschaft Frauen im wesentlichen als Nonnen, Haushälterinnen für Pfarrer oder als Mütter, nicht aber so sehr in einer tatsächlichen Berufstätigkeit. Auch wird "der Glaube der Kirche" als "lustfeindlich" angesehen. Katholische Ratgeber zur Sexualerziehung gehen sogar soweit, Sexualpraktiken zu verpönen, die mit übermäßigem Lustempfinden verbunden sind. Überdies wurde Frauen lange Zeit keine eigene Sexualität zugestanden. Und auch heute ist diese Haltung noch immer vertreten. So wurde zum Beispiel eine bereits dreifache Mutter hoch gelobt, die sich gegen eine möglicherweise lebensrettende Krebsbehandlung entschieden hatte, weil diese ihr noch ungeborenes viertes Kind getötet hätte (vgl. "Englands neue Heldin", abgerufen am 28.01.2008). Mit dieser Entscheidung hatte die Frau allen ihren Kindern effektiv die Mutter genommen. In katholischer Sicht erscheint es dort also als viel wichtiger, ein weiteres Kind auf die Welt zu bringen als die Kinder bis zum Erwachsenenalter zu begleiten, die man bereits hat. Das Überleben der Mutter steht dabei nicht im Vordergrund. Die Betrachtung der Frau, die dahintersteht, kommt der Vorstellung von der "Gebärmaschine", die sinnigerweise Bischof Mixa kritisierte, m.E. schon recht nahe. Und im Grunde genommen ist dies auch die "Ghetto-Mentalität", die heute viele - eben auch Struktur-Konservative - kritisieren.

Auch würde ein von der Kirche doch sehr erwünschtes Verbot von Abtreibungen und Verhütungsmitteln nicht unbedingt zu einer Verbesserung der Beziehungen der Menschen zu ihren Kindern führen. Als exemplarisches Beispiel hierfür sei das berüchtigte "Dekret 770" des rumänischen Diktators Nicolae Ceaucescu genannt, das ab 1966 Abtreibungen und de facto auch alle Verhütungsmittel verbot. Ziel dieses "soziale[n] Experiment[s]" war es, Millionen neuer Kinder zu produzieren, die zu "neuen Menschen" im Sinne des Kommunismus erzogen werden sollten (vgl. Wikipedia: Dekret 770, abgerufen am 11.03.2008). Mit staatlicher Propaganda wurden die "Kinder des Dekrets" als "Wunschkinder" inszeniert. In der Realität sahen allerdings viele Eltern ihre Kinder als große Belastung an und brachten ihnen oft nur Abscheu entgegen.]

Auch in anderen "Diskussionen" greift man Andere, die Einem nicht genehme Meinungen haben, gerne einmal unter der Gürtellinie an und erschafft ggf. Strohmänner. Wenn man es etwa schafft, einen Diskussionsgegner als extremistisch darzustellen, so muß man sich inhaltlich mit seinen Einwänden nicht mehr auseinandersetzen. In einem beispielhaften Falle fuhr Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger anläßlich einer Talkrunde über das Rentensystem in Deutschland ("Maybrit Illner", ZDF, 22.11.2007), der 29jährigen Katja Kipping, der Vizevorsitzenden der "Linken", kategorisch über den Mund, daß sie sich erdreiste, sich überhaupt über die Verhältnisse in Deutschland zu äußern, weil sie ja Mitglied der "SED" sei. Dazu einmal bemerkt, daß diese Frau zu dem Zeitpunkt, als die Berliner Mauer fiel, elf Jahre alt war und wohl kaum eine Verantwortung an den Verbrechen des DDR-Regimes trägt, ist diese Äußerung ein Zeichen nicht nur der Unwilligkeit, sondern einer Unfähigkeit zur Diskussion. Denn die Forderung nach einem Grundeinkommen bzw. "Bürgergeld", das für alle Bürger ein Existenzminimum garantieren soll, ist seit langem nicht mehr bloß eine Forderung der "Linken", sondern mittlerweile auch bei der FDP angekommen (vgl. Wikipedia: Bürgergeld, abgerufen am 23.11.2007).

Ansonsten kann man wohl annehmen, daß unter tatsächlicher Kenntnis der Zustände in der DDR die Mitglieder der Linkspartei diese Verhältnisse gerade nicht wiederhaben wollen. Nicht nur, was die politische Unfreiheit angeht, würde eine Rückkehr zu den Verhältnissen der DDR für die meisten Menschen ggf. eine weitere ökonomische Verschlechterung bedeuten. Nicht vergessen darf man etwa, daß das durchschnittliche Rentenniveau in der DDR - dies trotz der Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) - im Jahr 1989 nur 42 Prozent des Bruttoeinkommens betrug und auf dem Niveau der bundesdeutschen Sozialhilfe lag (vgl. Schroeder 2000, S.521), es eine Zweiklassenmedizin gab, die z.B. Funktionäre bevorzugte (vgl. ebd., S.524), oder die Möglichkeit eines Studiums von der Linientreue des jungen Menschen und seiner Familie oder dem gesellschaftlichen Bedarf nach der entsprechenden Ausbildung abhing (vgl. ebd., S.562f.). Einige dieser Punkte wurden von Vertretern ganz anderer Parteien vorgeschlagen: So hatte Gottfried Ludewig, der Vorsitzende des RCDS, etwa vorgeschlagen, die "Leistungsträger" der Gesellschaft sollten mit einer zweiten Wahlstimme belohnt werden, Arbeitslose, Rentner und Studenten sollten also in Zukunft nur noch ein "halbes Wahlrecht" haben (vgl. "Anne Will und die Armut: Mehr Stammtisch geht nicht", abgerufen am 15.09.2008). Oettinger selbst hatte außerdem schon einmal einen Vorschlag geäußert, daß Menschen am Ende ihres Arbeitslebens auch durchaus geringer bezahlt werden sollten ("Oettinger fordert von ältere Arbeitnehmern Lohnverzicht", abgerufen am 15.09.2008).

Ein anderes Instrument in der politischen Praxis ist die "schweigende Mehrheit": So führte Hessens Ministerpräsident Roland Koch die niedrige Wahlbeteiligung bei der Wahl des Oberbürgermeisters in Frankfurt/Main nicht etwa darauf zurück, daß die meisten Bürger keinen der Kandidaten für würdig befanden, ihr/m ihre Stimme zu geben, sondern vielmehr damit, daß alle Bürger, die zuhause geblieben seien, mit der Politik der wiedergewählten (CDU-)Kandidatin zufrieden gewesen seien. Hätte wider Erwarten allerdings ein anderer Kandidat diese Wahl gewonnen, hätte Koch sich nicht entblödet, von der Politikverdrossenheit der Bürger und der Verantwortung jenes Kandidaten dafür zu sprechen. Entsprechend würde ich allen Bürgern raten, die nicht am Wahltag in die Kabine gehen wollen, schon vorab per Briefwahl abzustimmen und einen ungültigen Wahlzettel zurückzuschicken. Ansonsten wagt man auch kaum abzuschätzen, wie schnell der Vorschlag, die Internetnutzer zu überwachen oder Computerspiele zu verbieten, als indiskutabel verworfen worden wäre, hätte ihn ein NPD-Mann eingebracht.

Entsprechend wird auch der geringe Widerspruch, den es in der Öffentlichkeit gegen - diesbezügliche Demonstrationen unter Mottos wie "Freiheit statt Angst" oder "Freiheit ist Sicherheit" hatten nur wenige Zehntausend Menschen auf die Straße gebracht (vgl. "Tausende demonstrieren bundesweit gegen die Vorratsdatenspeicherung", abgerufen am 24.11.2007) - von Seiten der "Wir-brauchen-das"-Politiker wieder so ausgedeutet werden.

Ein weiteres Element ist auch eine gewisse Doppelzüngigkeit. Im Osten Deutschlands, wo die Linke immer noch und wieder Volkspartei ist, wird ggf. auch ihre Rolle als Unterstützerin bzw. Koalitionspartnerin in verschiedenen Regierungen akzeptiert. So sei etwa das Land Berlin genannt, in dem seit 20xx eine rot-rote Regierung an der Macht ist und die Linke mitnichten Tendenzen zeigt, den alten SED-Staat wiederherzustellen. Im Westen jedoch, wo die Linke insbesondere nach dem Zusammenschluß der PDS mit der WASG als Partei auch beträchtliche Akzeptanz von seiten des Wählers erfährt, wird sie als Bedrohung dargestellt, insbesondere auf Mitglieder verwiesen, die eine Vergangenheit in einer kommunistischen Partei aufzuweisen haben und noch heute dieses Gedankengut vertreten.

In einem kleineren Maßstab läßt sich dies auch bei der im Kern extremistischen NPD verfolgen. Im Rahmen der Kommunalpolitik verweist etwa Toralf Staud darauf, daß die CDU und eine freie Wählergemeinschaft im Gemeinderat von Ehringshausen jahrelang die beiden Abgeordneten der NPD gebraucht und benutzt hatten, um sich eine Mehrheit für ihre politischen Vorstellungen zu verschaffen. Auf diesem Wege hätten es diese beiden Abgeordneten dann geschafft, diesen Parteien einzelne Verbesserungen "[f]ür die deutschen Bürger" abzutrotzen (2006, S.139f.).

Verbleibt schließlich noch der beliebte Spruch, "wer nichts zu verbergen [habe]", den auch so ein bißchen Überwachung nicht tangieren könne. Andererseits finden sich in dem so gefährlichen Medium auch Berichte darüber, wie wenig ausreichen kann, um in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden zu geraten. Vielleicht nicht systematisch, so ergeht man sich damit in massiver Einschüchterung der vermeintlich freien Meinungsäußerung:

(i) So hatte ein Einwohner eines Nachbarortes von Marktl am Inn im Wartezimmer seines Arztes kritisch über die Kosten des Papstbesuches im Jahr 2006 geäußert. Nachdem Unbekannte wenige Tage vor dem Besuch des Papstes ein "Farbattentat" auf dessen Geburtshaus verübt hatten, wurde dieser Mann mit einem Großaufgebot von Polizei zuhause abgeholt und sein Haus einer Durchsuchung unterzogen (Cave!: MDR-"Fakt" vom 26.11.2007).

(ii) Ein Mann war im Jahr 1994 als Teilnehmer einer Demonstration zur Angabe seiner Personalien aufgefordert worden war, ohne jemals eines Verbrechens verdächtig gewesen zu sein. In seiner Firma arbeitete ein Vorbestrafter, und er besaß einen als "Bauwagen" bezeichneten Allrad-LKW. Dies genügte, um ihn als "politischen Extremisten". Der Verfassungsschutz hatte im übrigen bereits 1994 den Bekanntenkreis des Mannes durchleuchtet und zusätzliche Informationen über das Umfeld des Demonstranten gesammelt, der allein seine politische Meinung hatte kundtun wollen (vgl. www.awxcnx.de/download/Einleitung.pdf, 2007, S.6).

(iii) Ein junger Mann wollte sich freiwillig zur Bundeswehr melden. Dies wurde abschlägig beschieden, weil er im Alter von sechs Jahren kurzzeitig in psychologischer Behandlung gewesen war und im Alter von vierzehn ihn seine Mutter zur Drogenberatung geschleift hatte, nachdem sie ihn mit einem Joint erwischt hatte. Die Begründung für die Ablehnung war, der junge Mann sei in psychotherapeutischer Behandlung gewesen und Drogenprobleme gehabt hätte (vgl. www.awxcnx.de/download/Einleitung.pdf, 2007, S.6). [Diese Anekdote hat die dysfunktionale Moral, daß man besser seine psychischen Probleme trägt und nicht etwa nach Hilfe sucht, da das Hilfesuchen im Zweifelsfalle als negativ ausgelegt wird.]

(iv) Bekanntermaßen ist man in Bayern immer besonders besorgt um das Wohl der Gesellschaft und die korrekte politische Haltung seiner Bürger. Die WASG ist keiner extremistischen und staatsfeindlichen Umtriebe verdächtig. Jedoch hielt dieser Umstand den bayerischen Verfassungsschutz auch nicht davon ab, Infiltrationsversuche zu starten (vgl. www.awxcnx.de/download/Einleitung.pdf, 2007, S.7). Noch heute ist es ansonsten in Bayern ein möglicher Ausschlußgrund für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (vgl. N.N. 2008, S.1), Mitglied der PDS und selbst so unverfänglicher Vereinigungen wie des Verbandes der Kleingärtner der DDR, der wohl kaum "staatsfeindlich gesinnten" "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" oder auch staatlicher Zwangs-Organisationen wie der FDJ gewesen zu sein (vgl. N.N. 2002, S.1). (Zwar war DDR-offiziell die Mitgliedschaft in der FDJ freiwillig, allerdings führte eine Nicht-Mitgliedschaft in der Praxis zu Repressalien im schulischem Umfeld und bei der Berufswahl (vgl. Wikipedia: FDJ, abgerufen am 03.06.2008).) [So war die umstrittene Äußerung des damaligen Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber aus dem Jahr 2002, daß desillusionierte Neubürger keinen Einfluß auf die politische Gestaltung unseres Landes nehmen dürften (vgl. ), in Bayern bereits politisches Programm. Zwar kenne ich keinen Fall, in dem eine Verbeamtung infolge FDJ-Mitgliedschaft unmöglich war, aber daß diese als mögliches Ausschlußkriterium genannt wurde, ist doch schon extrem.] Daß die Verfassung schützenswertes Gut ist und man Mitgliedern der NPD oder von Al-Kaida nicht unbedingt Verfassungstreue unterstellen kann, versteht sich. Allerdings kann man als Staat auch nicht blindlings um sich schlagen und auch in einem dogmatischen Antikommunismus alle Organisationen bekämpfen, die Verbindungen zu Kommunisten haben. Auch Salvador Allende sah den Kommunismus als "bessere" Gesellschaftsform an und war gleichzeitig aufrechter Demokrat. Als seine Regierung ernsthaft bedroht wurde, weigerte er sich, diktatorische Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu retten. Allerdings hatte man Allende damals auch aus den Reihen der CSU bekämpft (vgl. Wikipedia: Salvador Allende, abgerufen am 03.06.2008). Übrigens wurden in der DDR führende Mitglieder der VVN in der DDR wegen vermeintlicher staatsfeindlicher Aktivitäten verfolgt, diese dort 1953 aufgelöst und durch eine gleichgeschaltete Organisation ersetzt, und hatte die VVN auch in der BRD einen gewissen Beitrag zur Auseinandersetzung mit der Nazivergangenheit geleistet. Und nicht zuletzt unterstützt auch die IG Metall "das unverzichtbare Wirken" dieser Organisation (vgl. Wikipedia: VVN, abgerufen am 03.06.2008). Will man nun auch alle Mitglieder der IG Metall, so es welche gibt, aus dem öffentlichen Dienst entfernen?

(v) Aus der Historie bekannt sind Winkelzüge der Ermittlungsbehörden, mit denen diese versucht hatten, Verbrechen zu fingieren und Menschen damit in Verbindung zu bringen. Mit dem Begriff "Celler Loch" wird ein Anschlag auf das Gefängnis in Celle bezeichnet, der im Auftrag und unter Mithilfe des Verfassungsschutzes und der GSG9 durchgeführt wurde. Dabei sollte ein Versuch der RAF vorgetäuscht werden, einen in Celle einsitzenden RAF-Terroristen aus der Haft zu befreien. Zur "Erhärtung" dieser Darstellung wurden "Beweise" fabriziert. So wurde etwa Ausbruchswerkzeuge in die Zelle des Häftlings geschmuggelt, um dessen Wissen und Beteiligung bei dem vermeintlichen Befreiungsversuch zu "belegen". Im Hinblick auf diese "Beweise" wurden die Haftbedingungen des Häftlings verschärft, woraufhin dieser aus Protest in einen - letztlich tödlichen - Hungerstreik trat (vgl. Wikipedia: Celler Loch, abgerufen am 11.01.2008).

Und auch im Kontext der Online-Überwachung sind weitere Repressalien zu befürchten. Bereits vor Einführung des "Bundesdanaers" (Beachte: Streng genommen ist der Nutzer der Trojaner, denn er ist ja der Gelackmeierte, der von den Griechen [in Vergils Aeneis: Danaern] angegriffen wurde) wurde ein Fall dokumentiert, der eine Manipulation von Verbindungsdaten oder des Verhaltens eines Rechners nahelegt. So wurde einem Journalisten, der sich mehrfach kritisch über einen konservativen Politiker geäußert hatte, nun der Versuch unterstellt, diesen Politiker mit der vermeintlichen Entführung dieses Jungen in Verbindung zu bringen. Als Grundlage für diese Verdächtigung dienten drei Faxe, die der Verdächtige angeblich von seinem Computer aus verschickt hatte, und die auf der Telefonrechnung des Verdächtigen erschienen, obwohl er sie selbst nie verschickt hatte. Tatsächlich fand die Polizei im Rahmen der forensischen Untersuchung laut Gutachten die Quelldateien der Faxe auf dessen Rechner. Im Rahmen einer vom Angeklagten gerichtlich durchgesetzten zweiten forensischen Untersuchung, die über ein Jahr dauerte, stellte sich dann aber heraus, daß die vermeintlichen "Beweise" - diesmal auf ganz konventionellem Wege - nach der Beschlagnahmung des Rechners auf den Rechner praktiziert worden waren (vgl. "Der Bundestrojaner und die unterschobene Straftat", abgerufen am 30.11.2007), und andererseits Dateien, aus denen die Unschuld des Angeklagten hervorging, im Rahmen der polizeilichen Untersuchung gelöscht worden waren. Die Manipulation war nur deshalb aufgefallen, weil dabei unprofessionell vorgegangen worden war. Der Angeklagte äußerte damals den Verdacht, das Opfer eines untergeschobenen trojanischen Pferdes gewesen zu sein, mit dem der Rechner dazu gebracht wurde, die inkriminierenden Faxe zu verschicken (vgl. "Ein krimineller Fall von Beweisunterschiebung", abgerufen am 30.11.2007). In Zukunft soll es mit Hilfe von entsprechenden Überwachungsprogrammen aber auch möglich und gesetzlich erlaubt sein, Inhalte der Datenträger von Internetnutzern zu verändern (vgl. "Bayerischer Landtag setzt den 'Bayerntrojaner' frei", abgerufen am 18.07.2008). Entsprechend ist die Möglichkeit, unliebsamen Personen z.B. Bombenbauanleitungen oder Kinderpornobilder in ein von diesen kaum bemerktes Unterverzeichnis zu praktizieren, durchaus gegeben.

Auf die gleiche Art und Weise wäre es auch möglich, mit Hilfe eines entsprechenden Tools Verbindungsdaten zu fälschen oder Rechnern von Verdächtigen ein bestimmtes Verhalten oder auch inkriminierende Inhalte unterzuschieben. Wenn es sich dabei etwa um Kinderpornobilder handelt, kann man den entsprechenden Nutzer damit auf Jahre im Gefängnis verschwinden lassen und lebenslang mundtot machen. Eine Studie dazu wurde im Rahmen des "Blue Pill Project" realisiert. Dabei wurde demonstriert, daß ein Rechner, der unter dem neuen Microsoft-Betriebssystem Windows Vista arbeitet, ohne Wissen des Nutzers "gekapert" werden kann (vgl. bluepillproject.org, abgerufen am 30.11.2007). Andere Betriebssystemversionen können zum Beispiel mit Hilfe von Servicefunktionen oder Backdoors überwacht und ggf. kontrolliert werden.

Ansonsten sind in Deutschland bereits seit August 2007 Besitz und Benutzung von sogenannten "Hacker-Tools" verboten. Diese Regelung ist allerdings so gehalten, daß damit auch IT-Experten kriminalisiert werden oder gar ins Visier der Terrorfahnder geraten könn, die mit diesen Tools die Sicherheit von ihnen betriebener oder gewarteter Systeme aufrecht erhalten wollen (vgl. "Verschärfte Hacker-Paragraphen treten in Kraft", abgerufen am 04.01.2008). Gedanklich liegt fast schon die Verbindung zu Firewalls, Antiviren- und Verschlüsselungsprogrammen nahe (vgl. "Britische Regierung verdeutlicht geplantes Verbot von 'Hacker-Tools'", abgerufen am 04.01.2008). Dies läßt sich möglicherweise auch darauf zurückführen, daß natürlich verhindert werden soll, daß potentielle "Terrorverdächtige" ihre Rechner vor einem Zugriff durch den "Bundesdanaer" schützen können. Gerade einem potentiellen Terroristen ist diese Strafandrohung allerdings gleichgültig. Sie bewirkt aber, daß in Zukunft unbescholtene Menschen weniger Möglichkeiten haben mögen, sich vor Zugriffen von staatlicher Seite zu schützen.

Auch die Unschuldsvermutung scheint nicht mehr zu gelten, gilt doch zumindest im Verständnis einiger CDU-"Innenexperten" derjenige, gegen den solche "Werkzeuge" eingesetzt werden, scheinbar automatisch als schuldig ("Fefes Blog", ein Kommentar zur Expertenanhörung des Innenausschusses des deutschen Bundestags zum sog. "BKA-Gesetz" am 15.09.2008, abgerufen am 21.10.2008). Auf diese Art und Weise beschädigen die "demokratischen" Politiker allerdings selbst die Demokratie und fördern ein obrigkeitsstaatliches Denken.

1.2 Spiegelfechtereien

Man könnte gar unterstellen, es würden massive Spiegelfechtereien betrieben, die Gefahren suggerieren, die in Wahrheit so gar nicht existieren, um weitere Reglementierungen durchzusetzen, die von ihrer Wirkung her nicht einmal auf den "Kinderschutz" oder den "Antiterrorkampf" ausgerichtet sind, wohl aber unter diesen Schlagworten geführt werden, um ihre Gegner als Unterstützer von Kindesmißbrauchern oder Terroristen darzustellen. Regelungen für den Internetverkehr, die getroffen oder propagiert wurden, zeigen auf, daß die Politik relativ wenig Verständnis und ggf. auch ein eher negatives Bild von den Gegebenheiten neuer Kommunikationsmedien hat.

1.2.1 "Die erzwungene Proletarisierung im Osten"
1.2.2 Computerspiele als Bedrohung des Abendlandes

"Not guns kill people. Children playing computer games do."
(Satirischer Aufdruck auf einem T-Shirt)

Zumindest mich stimmte es jedenfalls nachdenklich, daß bei den medienwirksam gewordenen jugendlichen Amokläufern die Mitgliedschaft in einem Schießclub oder ähnlichem Verein und die Teilnahme an Übungen dieser Clubs von Politikern eher als Beispiel für eine gelungene soziale Integration gewertet wurde (vgl. etwa "Lebensinhalt Verein", abgerufen am 12.07.2008), während im Gegensatz Paintballspielern nicht abgenommen wurde, daß es sich bei ihrem Spiel um eine "Charakterschule" handeln mag oder Computerspieler - dies laut Untersuchungen ebenfalls eine soziale Aktivität - als schon per se gestörte, soziopathische und hochkriminelle Persönlichkeiten dargestellt wurden.

1.2.3 Vorratsdatenspeicherung und Onlineüberwachung

Die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die im Jahr 2006 in Kraft trat und bis März 2009 in allen EU-Staaten in nationales Recht umzusetzen ist, verlangt die Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat, worunter zunächst Daten verstanden werden, die Quellen und Adressaten von Telefongesprächen, SMS-Nachrichten, E-Mails und Internetverbindungen betreffen, aber keine konkreten Inhalte (vgl. Wikipedia:Richtlinie_über_die_Vorratsdatenspeicherung; abgerufen am 06.11.2007). In Großbritannien gibt es allerdings Pläne, neben Verbindungsdaten auch die Inhalte der jeweiligen Kommunikationen, so u.a. E-Mails, SMS-Nachrichten, Internet-Chats und Webserver automatisch zu überwachen. Für die Einführung dieser Überwachungsinfrastruktur werden etwa 15 Milliarden Euro veranschlagt (vgl. "Milliardenprojekt: Britische Regierung will das gesamte Kommunikationsnetz überwachen", abgerufen am 07.11.2008).

Die vom Bundeskriminalamt selbst durchgeführte Studie zeigte allerdings auf, daß zunächst einmal der Anteil der Straftaten, bei denen Verbindungsdaten relevant waren, überhaupt sehr gering ist. So konnten lediglich 381 Straftaten wegen fehlender Datenspeicherung nicht aufgeklärt werden. Dies entspricht einem Prozentsatz von 0.006%, um den die Verbrechensaufklärungsquote steigen würde (vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/92746, abgerufen am 31.07.2007; Wikipedia: Vorratsdatenspeicherung, abgerufen am 25.08.2008). Weiterhin zeigt die Studie auf, daß es sich bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch nicht um die Gefahrenabwehr dreht. So heißt es, daß von diesen 381 Straftaten, in deren Zusammenhang Verbindungsdaten relevant waren, genau eine im Kontext der Gefahrenabwehr zu verorten war.

Die Studie empfiehlt sinnigerweise nicht wegen dieser offensichtlichen Ineffizienz, derartige Pläne einzustampfen und entsprechend auch gegen die EU-Richtlinie vorzugehen, die ja ansonsten trotzdem in nationales Recht umgesetzt werden müßte, sondern es wird sogar argumentiert, daß gerade dadurch, daß die Gefahrenabwehr einen so geringen Anteil ausmache, erwiesen sei, daß Verbindungsdaten für die Strafverfolgung im allgemeinen von Relevanz seien (vgl. Mahnken 2005, S.8).

Allerdings rechtfertigen weder die immensen Kosten, die der Nutzer für seine eigene Überwachung entrichten muß - hier wird von mehreren hundert Millionen Euro gesprochen (vgl. Wikipedia:Vorratsdatenspeicherung; abgerufen am 25.08.2008) - noch die ausgesprochen geringen "Erfolge" bei der Gefahrenabwehr und selbst bei gewöhnlichen Straftaten - nicht die universelle Verdächtigung aller Internetnutzer. So müssen nun zur Rechtfertigung dieser Maßnahmen ggf. universale Verdächtigungen und Tatbestände erst geschaffen werden, zu denen man rasche "Erfolge" vorweisen kann (vgl. dazu auch ein Gesetzesvorhaben, bisher : Kinderporno: Wie erfolgreich war die Operation "Himmel"?, abgerufen am 08.02.2008). Oder aber der Begriff des "Gefährders" muß soweit ausgedehnt werden, bis letztlich alle Menschen verdächtig werden.

Christian Thomas hatte in einem Artikel in der "Frankfurter Rundschau" (Thomas 2007) bereits für den Innenminister Schäuble nachvollzogen, wie sehr die Paranoia bereits in sein Weltbild übergegangen sein mußte. In einer Regierung, deren ideologische Vordenker von Passagieren entführter Flugzeuge ein "Bürgeropfer" verlangen - vulgo: sie sollten in Kauf nehmen, sich abschießen zu lassen - oder auch eine zeitlich unbegrenzte Internierung von Terrorverdächtigen fordern (vgl. Guantanamo auch in Deutschland denkbar, abgerufen am 28.12.2007), hat die Vorstellung von der "Sicherheit" auch jedes Maß verloren. Und maßlose Menschen mögen sehr häufig davon ausgehen, daß Andere dieselben Impulse umtreiben wie sie selbst. Das ist nicht einmal leicht zu sagen, da Wolfgang Schäuble schon einmal im Rahmen seiner politischen Aufgabe - "für die Demokratie" - attackiert wurde und seitdem im Rollstuhl sitzt. Allerdings zeugt dieses "christliche Menschenbild" ebenfalls eher von der Vorstellung, daß alle Menschen zunächst potentiell verdächtig seien und zunächst einmal beweisen müßten, daß sie unschuldig seien. So heißt es in der Bibel (Römer 3,10+12 [Lutherbibel 1984]) "Da ist keiner, der gerecht ist, auch nicht einer. [...] Sie sind alle abgewichen und allesamt verdorben. Da ist keiner, der Gutes tut, auch nicht einer." (vgl. Thomas 2007).

Aber auch andere Politiker sind diesen maßlosen Vorstellungen anheimgefallen. So hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen einer öffentlichen Rede bereits getan (vgl. Merkel: "Falschparker gefährden die innere Sicherheit"; abgerufen am 31.08.2007). Hierfür gibt es eine unmittelbare Quelle, die bezeugt, daß diese Vorstellung sehr wohl auch "christliches Menschenbild" sein kann. So heißt es (Jak 2,10; 1.Joh 2,22ff.) "Denn wenn jemand das ganze Gesetz hält und sündigt gegen ein einziges Gebot, der ist am ganzen Gesetz schuldig".


Selten waren bezüglich der Durchsetzung vermeintlich notwendiger Regelungen die Politiker so kritikunfähig wie heute. Nachdem bereits Günther Beckstein verkündet hatte, daß wer die Schäubleschen Überwachungspläne kritisiere, die innere Sicherheit in Deutschland gefährde (vgl. http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/756/125567/, abgerufen am 30.08.2007), und Kritiker, die Einschränkungen ihrer Rechte doch tatsächlich als repressive Maßnahmen ansehen, auch im Verfassungsschutzbericht 2006 als "Linksextremisten" eingestuft werden (vgl. BMI 2006, S.147), Wolfgang Schäuble im Vorfeld der Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung einen Vergleich von Gegnern dieser Pläne zu den Allmachtsphantasien Adolf Hitlers gezogen hatte, was den Erfolg einer Verfassungsklage anging, die sie anstrengen wollten (vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/98718; abgerufen am 07.11.2007), äußerte Ursula von der Leyen in der „Diskussion“ um Internetsperren in einem abstrusen Statement, man müsse schon „sehr versiert“ sein, und wer fähig sei, die intendierten DNS-Sperren zu umgehen (für Ursula von der Leyen gilt anscheinend schon als „Computerexperte“, wer fähig ist, unter älteren Betriebssystemen wie „Windows 98“ seinen Internetzugang einzurichten), sich schon den Verdacht gefallen lassen müsse, ob er nicht selbst auch pädophile Neigungen habe (vgl. (von der Leyen:) "20 Prozent der Internetnutzer sind 'zum Teil schwer Pädokriminelle'", abgerufen am 27.09.2009).

So wischte jemand, der beständig behauptete, Deutschland benötige eine Kontrolle der Kommunikation seiner Bürger, die Kritiken seiner Auftraggeber - angeblich ist ja in Deutschland der Bürger der Souverän und nicht etwa der Untertan der Regierung - nicht nur vom Tisch, und der Minister hatte nicht nur sein Privatvergnügen dabei, sich über Menschen zu ergötzen, die sich nicht abhören lassen wollten. Sondern die Kritiker werden sogar mit den größtmöglichen Keulen, nämlich dem Vergleich mit Extremisten oder Unterstützern von Kinderschändern, als potentielle Kriminelle dargestellt.

Mangels Argumenten – die Wirkung ist eigentlich unter der statistischen Fehlerquote – wurden hier mit die extremsten Nicht-Argumente, nämlich die „Faschismuskeule“ und die mit ihr vergleichbare „Kinderpornokeule“ gebraucht, um diejenigen, die nicht überwachen und/oder sich nicht überwachen lassen wollen, letztlich mit den Verbrechern von Hitlers „Gestapo“ oder vom „Staatssicherheitsdienst“ der DDR, mit üblen Kriminellen, Terroristen, mit Staatsfeinden gar, zu vergleichen. (Im Hinblick ist dies bezeichnend, daß sowohl die „Gestapo“ als auch die „Stasi“ sich ja mit verschiedenen Methoden zur möglichst lückenlosen und „verdachtsunabhängigen“ Überwachung – durch Denunziation, vorbeugende Aufzeichnung aller Telefongespräche etc. - beschäftigten.) Und gleichfalls wurden auch Personen, die hinter den Argumenten anderes vermutet haben, bekämpft: So hatte eine Petition gegen das beschlossene Sperrungsgesetz in sofern Erfolg, daß sie das notwendige Quorum von 50.000 Unterzeichnern erreichte, das notwendig war, damit sich der Petitionsausschuß des Bundestags damit beschäftigen mußte ().

Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden.“
(Max Frisch)

Nun steht nicht unbedingt zu erwarten, daß diese „Beschäftigung“ von großem Erfolg gekrönt sei, denn schließlich hatte die Bundesregierung in ihrem Gesetzvorhaben ja vorgeschützt, daß Sperren nur Kinderpornoseiten beträfen. Schließlich waren auch 90% der Bundesbürger gegen Internetsperren, die mit einigen wenigen Einstellungen am Rechner oder Router leicht zu umgehen sind, insbesondere wenn die Möglichkeit bestand, diese Seiten tatsächlich zu entfernen (vgl. "Mehr als 90 Prozent gegen Sperrungen im Internet", abgerufen am 18.06.2009). Da diese doch eigentlich das Maß darstellen – und nicht die Fachlichkeit dahinter, wie auch die Befürwortung insbesondere vieler älterer Menschen für ein Verbot gewalthaltiger Computerspiele zeigt -, . Allerdings hatte die Bundesregierung zwei eigene Umfragen dagegengesetzt, in der jeweils über 90% gemeint hatten, es sei besser, den Zugriff auf derartige Inhalte zu sperren als gar nichts zu tun (vgl. "Mehr als 90 Prozent gegen Sperrungen im Internet"; "91 Prozent der Deutschen für Kinderpornosperren", abgerufen am 18.06.2009).

Wenn man davon ausgeht, daß beide Umfragen vom gleichen Institut durchgeführt wurden und gleichermaßen repräsentativ waren, kann diese Diskrepanz letztlich nur durch die Fragentechnik erklärt werden, und eine Umfrage andererseits so gestellt werden kann, daß sie die gewünschte Wahrheit erst herstellt. Bei letzterer wurde anscheinend der Eindruck erweckt, es bestehe etwa keine rechtliche Handhabe, Kinderpornoseiten in den USA, den Niederlanden, Kanada oder Deutschland einfach abzuschalten. Im Vorfeld mußte man zugeben, daß man mit erfundenen Zahlen argumentiert hatte, als es darum ging, die vermeintliche Notwendigkeit einer Sperrungsinfrastruktur zu belegen (vgl. "Sperren als Selbstzweck", abgerufen am 18.06.2009). Nach inoffiziellen Angaben des Vereins „Mißbrauchsopfer gegen Internetsperren“ (MOGIS) befinden sich aber 90% der Server in Staaten, in denen es keine Probleme macht, die Seiten aus dem Netz zu entfernen (vgl. "Missbrauchsopfer gegen Netzsperren", abgerufen am 18.06.2009). Auch scheint in Deutschland ein Fax an den Provider zu genügen, um nicht genehme Satireseiten vom Netz zu nehmen (vgl. "Innenministerium lässt Satire-Webseite sperren", abgerufen am 18.06.2009 – beachte: hier bedeutet „sperren“ nicht „den Zugriff erschweren“, sondern „löschen“). Warum sollte dies also nicht mit Kinderporno-Seiten möglich sein?

Die Gesetzesvorlage wurde trotz der Bedenken der Öffentlichkeit am 18.06.2009 schnell durchgewunken (vgl. "Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren", abgerufen am 18.06.2009). Und auch die Qualfiikation schien schnell vergessen zu sein. Denn der Sperrinfrastruktur ist es herzlich egal, welche Inhalte dort blockiert werden (vgl. "Geplante Kinderporno-Sperre könnte andere Sperrverfügungen erleichtern", abgerufen am 18.06.2009). Vorschläge, urheberrechtlich geschützte Inhalte oder Seiten zu gewalthaltigen Computerspiele zu sperren, kamen sogar schon vor der Verabschiedung auf (vgl. "Handelt die Regierung wie ein Täter?", abgerufen am 18.06.2009).

Schließlich wurde die Liste der Mitzeichner dann aber über das Internet für jedermann zugänglich gemacht. Dies wurde einerseits mit dem Argument gerechtfertigt, daß der einzelne Mitzeichner überprüfen können mußte, daß seine Teilnahme auch registriert wurde. Damit steht andererseits aber potentiell die Möglichkeit offen, einen Listenabgleich oder Hetzkampagnen gegen Personen durchzuführen. Besonders relevant ist dies etwa bei Personen, die von Berufs wegen mit Kindern in Kontakt kommen, denen daraufhin unterstellt werden könnte, selbst pädophile Neigungen zu haben. Nicht wenige Unterzeichner hatten daraufhin den Eindruck, ihnen sollte damit kategorisch über den Mund gefahren, sie und damit auch ihre Ängste und abweichende Meinung diffamiert und damit unmöglich gemacht werden (vgl. "Bundestag hat ein Datenleck", abgerufen am 09.05.2009). In Frankreich hatte ein Web-Designer, der privat das Gesetz zu den dortigen Internetsperren kritisiert hatte, die sich bereits offen auf das Urheberrecht beriefen (vgl. "Französischer Senat segnet Gesetz über Internetsperren ab", abgerufen am 10.05.2009), seinen Arbeitsplatz verloren (vgl. Frankreich: Kündigung nach Kritik an Internetsperren, abgerufen am 10.05.2009). Ob damit auch dessen berufliche Existenz komplett vernichtet ist, bleibt abzusehen. Auch Studenten, die von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen, werden damit bedroht, daß ihnen der Abschluß verweigert werden könne - es werde keinen „Master in Petition“ geben, bereits eine solche einzureichen wird als „renitent“ oder „militant“ angesehen (vgl. "Uni-Proteste in Frankreich: Kein Diplom für renitente Studenten", abgerufen am 11.05.2009).

Dies offenbart, daß die Politiker, die solches fordern, die Belange der Menschen nicht ernstnehmen, sondern diese zunächst allein in ihrer Intuition gerechtfertigten Maßnahmen ohne Rücksicht durchgesetzt werden sollen, und damit letztlich ein eigenes obrigkeitsstaatliches Denken und die Einforderung desselben von ihrem Stimmvieh. Und tatsächlich verfing dieses Kalkül, wie ein kurzer Blick in eine Ausgabe der Computerzeitschrift c't zeigte: Dort äußerten sich Leser über einen kritischen Artikel zu den sogenannten „Kinderpornosperren“, der in der Ausgabe 9/2009 veröffentlicht worden war (vgl. "Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere"), der Autor wolle ja sich selbst nur weiterhin kostenlos Musik herunterladen – cave, hätte man ihm beinahe auch Anderes unterstellt –, und aus von der Leyens Behauptung wurde die ernstgemeinte Feststellung, daß „laut Studien 20 Prozent der Männer abartig seien“ (vgl. Leserbriefe, c't Ausgabe 10/2009).

Im Zusammenhang mit dieser Vehemenz und Aggressivität bei der Umsetzung ist nicht ganz verständlich, daß Schäuble dann später verkünden ließ, mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werde lediglich eine EU-Richtlinie umgesetzt und nicht darüber hinausgegangen (vgl. Wikipedia: Vorratsdatenspeicherung, abgerufen am 25.08.2008).

Allerdings strafte schon die nächste diesbezügliche Vorlage der Regierung dieses „Versprechen“ Lügen.






Bereits im November 2007 hatten die europäischen Konservativen dem Europaparlament eine Gesetzesvorlage vorgelegt, nach der künftig jeglicher Internetverkehr von Staats wegen rigiden Kontrollen unterzogen werden sollte, um "illegale Inhalte" aus dem Internet zu verbannen. Vorschläge umfassen hier die sogenannte "flexible Rückmeldung" bei Verletzungen des Urheberrechts, die bis zur dauerhaften Sperrung des Internetzugangs für einen Nutzer gehen soll; die Filterung von Materialien auf Videoplattformen; ein Zugriffsverbot für Software, "deren Gesetzmäßigkeit nicht überprüft werden kann" (darunter fällt u.U. Software, die von jedermann verändert werden kann); die Reglementierung der Benutzung von Verschlüsselungssoftware etc. (vgl. "EU: Konservative wollen Internet-Nutzung lückenlos überwachen", abgerufen am 07.07.2008).

Derartige Überwachungspläne wurden im Laufe des Jahres dann auch aus Großbritannien und Anfang 2009 aus Deutschland bekannt: In Zukunft sollen nach den Wünschen der deutschen Regierung zukünftig der Internetverkehr - inklusive der besuchten Seiten - vollständig protokolliert und die Daten nicht mehr nur mit Richtervorbehalt an die Ermittlungsbehörden, sondern – als praktisches Gesamtpaket, wer sich denn alles bei Rapidshare etwas heruntergeladen haben mag – an die Unterhaltungsindustrie weitergegeben werden können (vgl. "Datenschützer protestieren gegen 'Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung'", abgerufen am 24.01.2009).

Auch der EU-Vorschlag war nicht ohne Präzedenzfall. So war die Vorratsdatenspeicherung dort bereits kurz nach Amtsantritt der Regierung von George W.Bush vorbereitet und nach dem 11.September 2001 im Rahmen des sog. "Patriot Act" eingeführt (vgl. "USA: Internetüberwachung erweitert", Nachricht vom 22.09.2001; "Internet-Überwachung: Schnüffelei ohne Rechtsgrundlage?", Meldung vom 15.10.2007, abgerufen am 31.01.2009). Später wurde bekannt, der der komplette Internetverkehr bereits jetzt verdachtsunabhängig überwacht wird und dies nun nur auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte. Gerechtferitgt wurde dies mit den für sie üblichen Übertreibungen und Fehldarstellungen, es könne dadurch ein Gewinn an Sicherheit hergestellt und terroristische Aktivitäten verhindert werden (vgl. "US drafting plan to allow government access to any email or Web search", Meldung vom 14.01.2008; "NSA Must Examine All Internet Traffic To Prevent Cyber Nine-Eleven, Top Spy Says", Meldung vom 15.01.2008, abgerufen am 31.01.2009). Die Studie des Bundeskriminalamtes präsentierte indem ganz ähnliche Argumentationen.

Tatsächlich hatte die US-Regierung in der Phase, als schon leise Kritik an den Kriegsplänen von George W.Bush in die Nähe des Vaterlandsverrats gerückt wurde, Menschen geheimdienstlichen Untersuchungen unterzogen, die regierungskritische Literatur gelesen hatten (Q?). Befürchtungen, bei der Überwachung des Internets handle es sich auch um ein Instrument zur Meinungskontrolle und Verfolgung von Regierungskritikern, nahmen hier konkrete Gestalt an. Überdies mag aber die Unterhaltungsindustrie deutlich größeres Interesse an der Vollprotokollierung des Internet-Verkehrs haben, da nun endlich die Möglichkeit bestünde, auch alle Personen zu belangen, die ihre Produkte unentgeltlich heruntergeladen haben.

Von der Machtübernahme von Barack Obama im Weißen Haus wird nun das Kuriosum berichtet, daß die Mitarbeiter der vorherigen Regierung von George W.Bush für wichtige Nachrichten Kuriere benutzt hatten, anstatt sie per E-Mail zu verschicken. Offiziell wurde das mit einer veralteten IT-Infrastruktur im Weißen Haus gerechtfertigt (vgl. "Einzug ins Weiße Haus: Obamas Mitarbeiter leiden unter Uralt-Technik", abgerufen am 31.01.2009). Eine andere denkbare Erklärung wäre allerdings, daß man selbst kein Interesse daran hatte, seine Datenübertragung überwachen zu lassen. Wenn die Überwachung inzwischen soweit gekommen ist, dann ist sie doch ein bißchen zu weitgehend. Und ähnlich werden wohl auch die wirklichen "Gefährder" vorgehen: Sie werden - ggf. in falscher Sicherheit gewogen - entweder IT-Infrastrukturen nutzen, die der Überwachung möglicherweise entgehen (vgl. "BKA kapituliert vor Skype-Verschlüsselung", Meldung vom 23.11.2007, abgerufen am 31.01.2009), oder auf "konventionelle" Möglichkeiten wie Kuriere oder tote Briefkästen zurückgreifen.

Tatsächlich hatte es einmal Zeiten gegeben, in denen der Bürger sich sicher sein konnte, daß niemand „verdachtsunabhängig“ protokollieren würde, wo er sich aufhielte, welche Zeitungen er las, was er sich im Fernsehen ansah und so weiter. Diese Zeiten sollten nun vorbei sein. In der Vergangenheit hatten Gerichte Derartiges als verfassungswidrig angesehen, was allerdings Vertreter der Unterhaltungsindustrie als „unerträgliche Einschränkung“ ihrer Interessen angesehen hatten. Postwendend sollte damit „nachgebessert“ werden. Auch dies kein Einzelfall, hatte auch der Mobiltelefonhersteller Nokia von der finnischen Regierung ein Gesetz verlangt, daß es ihm erlaubt, die E-Mails seiner Mitarbeiter zu überwachen (vgl. "Finnische Methoden: Nokia bestellt Gesetz", abgerufen am 01.02.2009).

Einmal mehr läßt sich hierbei zum einen die Ahnungslosigkeit, diffuse Angst vor dem Bösen, das da vermeintlich aus dem Internet auf die Menschen einströmt, die Maßlosigkeit der Überwachungsphantasien des Herrn Schäuble und zum anderen die Ignoranz gegenüber der Verfassung und Hörigkeit der Regierung gegenüber der Unterhaltungsindustrie thematisieren. Das Argument, "wer nichts zu verbergen habe", der könne sich unbesorgt in die Taschen sehen lassen, zieht eben nicht. Auch unbescholtene Menschen fühlen sich bisweilen vergewaltigt, wenn bei ihnen verdachtsunabhängig Taschenkontrollen durchgeführt werden.

Was nicht gesagt werden kann, kann auch nicht gedacht werden.“

(Prämisse von „Newspeak“ -- George Orwell, „1984“)


Schließlich könnte man dies sogar als einen Versuch werten, den Tatbestand eines „Gedankenverbrechens“ einzuführen.


Von seiten des EU-Justiz- und Sicherheitskommissars Franco Frattini auch das "Gedankenverbrechen" oder auch die Einführung einer neuen Sprache propagiert, die nicht mehr jeden Gedanken erlaubt: So sollte in Zukunft verhindert werden, daß Menschen im Internet nach "gefährlichen Worten" wie "Bombe", "töten", "Völkermord" oder "Terrorismus" suchen oder diese Begriffe benutzen (vgl. EU-Kommissar will "gefährliche Wörter" im Internet sperren, abgerufen am 31.01.2009).

Ein weiterer dem Europaparlament vorgelegter Gesetzesentwurf sollte die Möglichkeit bieten, Blogger zu kontrollieren, da diese ansonsten "verschmutzen und manipulieren", "den Cyberspace [mit] Fehlinformationen, Spam und Übel" "verunreinigen" könnten ("EU vill registrera bloggere", Übersetzung unter "EU will Blogger registrieren", abgerufen am 26.06.2008). Ein gleichlautendes Gesetz war wenige Tage vor dem Erscheinen dieser Meldung in Weißrußland eingebracht worden. Es ermöglicht den dortigen Behörden das Vorgehen gegen unliebsame Meinungen ("Schärferes Mediengesetz in Weißrußland", abgerufen am 26.06.2008).

Damit zeigt sich schließlich, daß zumindest von einigen Menschen, die wieder einmal medienwirksam werden wollen oder die das Wesen der freien Meinungsäußerung nicht verstanden haben, das Internet primär als Informationsquelle für übelwollende Menschen wahrgenommen wird, die selbst Attentate verüben wollten. Gröbstens falsche aber immer wieder kolportierte Vorstellungen wie daß das Internet zu 83.5% aus Pornographie, wie 1995/96 das "Time Magazine" propagierte (vgl. Barak et al. 1999, S.66), und zum Rest wohl aus Bombenbauanleitungen oder Nazipropaganda bestehe, mögen wohl das Übrige dazu beigetragen haben, daß es vor allem als diffuse Bedrohung wahrgenommen und dargestellt wird, die Inhalte liefert und Gedanken provoziert, mit denen sich "ordentliche Menschen" nicht abgeben. Allein der Gedanke wurde also schon als Bedrohung empfunden..

Es fragt sich dann nur, daß wenn diese Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen: Gegen wen wird dieser "Kampf" noch einmal geführt, von dem früher einmal gesprochen wurde? Was machen diese Menschen? Wenn solche Worte schließlich nicht einmal mehr gedacht werden können, dann findet man sich schließlich auch mit den Maßnahmen ab, selbst wenn die Situation, um deret willen sie vermeintlich erlassen wurden, längst Geschichte ist. In diesem Zusammenhang interessant ist, daß derartige Pläne - von einigen Fachmedien abgesehen - in den Medien überhaupt nicht berichtet werden, sondern weitgehend unbeobachtet reifen und beschlossen werden können.

Anläßlich eines umfangreichen Datenabgleichs von Mitarbeiterdaten mit den Daten von Lieferanten, den die Deutsche Bahn AG „im Rahmen der Korruptionsbekämpfung“ durchgeführt hatte und der schließlich als „Überwachungsskandal“ an die Öffentlichkeit geriet, wurde auch die Vorstellung kolportiert, daß die Verantwortlichen dort 80% der Bahn-Mitarbeiter verdächtigten, bestechlich zu sein (WDR-Nachrichten vom xx.01.2009).

Thomas (2007) hatte bereits versucht, derartige Vorstellungen, daß Menschen, die „schlechte Begriffe“ denken oder verwenden, – und damit jeweils fast alle –, bzw. daß letztlich niemand vor „Geldgeschenken“ und ähnlichem gefeit sei, aus der "christlichen Weltanschauung" zu erklären. Wie "Jesus spricht" (Mt 5,28a), heißt es: "Wer eine Frau ansieht, sie zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen". Da der Mensch seine Triebe wohl immer hat und erst später das Gehirn eine bremsende Funktion übernimmt, heißt dies, daß letztlich jeder Mensch – schon aus biologischen Gründen – als Sünder, oder – in neuerer Diktion – als „Gefährder“ angesehen wird.

Wenn nun eine Regierung so handelt, weil sie nicht weiß, wem diese Nachrichten, die ihn nichts angehen, irgendwann auf dem Tisch liegen werden, muß sie auch den Bürgern das Recht einräumen, ähnlich zu denken und zu handeln. Tatsächlich läuft aber, wer sich nicht überwachen lassen will, etwa indem er sein Mobiltelefon nicht mit sich führt, seinerseits wieder Gefahr, ebenfalls als "Gefährder" eingestuft zu werden (vgl. "Das Verbrechen der Soziologie", Meldung vom 22.08.2007, abgerufen am 31.01.2009).





1.2.4. "Der größte Kinderpornoskandal aller Zeiten"

Ähnlich wurde im Rahmen eines vermeintlichen Kinderporno"skandals" an Weihnachten 2007 kolportiert, daß es schon verboten sei, im Internet nach bestimmten Begriffen im Zusammenhang mit Kinderpornographie zu suchen (vgl. TP: "Operation Heiße Luft", abgerufen am 04.01.2008). Dies beweist verschiedene Sachverhalte: Zum einen gibt es bereits eine systematische Überwachung bzw. Ausforschung auch der Inhalte (und längst nicht nur der Verbindungsdaten). Und zum anderen gibt es wirklich "Gedankenverbrechen": Manche Dinge sind so schrecklich, daß sich bereits darüber nachzudenken verbietet. Die intendierte postmoderne Verhaltensbeeinflussung wirkt in soweit, daß man es nicht einmal wagt, selbst danach zu suchen, ob es eine derartige Bestimmung gibt, um nicht selbst verdächtigt zu werden, den Kindesmißbrauch zu unterstützen, der da betrieben wird. Eine Gesellschaft muß also sehr aufpassen, ob sie sich nicht in ihrer Reglementierungswut selbst sprachlos macht - sich die Möglichkeit nimmt, sich mit solchen Themen überhaupt auseinanderzusetzen. Es scheint nur eine hauchdünne Grenze dazwischen zu liegen, ob eine Gesellschaft einen Mißstand "offensiv angeht" oder ihn konsequent verleugnet.

Die Medien hatten trotz allem verbreitet, es handle sich um einen "riesigen Skandal", und man entblödete sich auch nicht, das Internet einmal mehr als finstere Räuberhöhle darzustellen, in der noch Millionen von Pädophilen lauerten. Einmal mehr redete man zusätzlichen Einschränkungen und Überwachungsmaßnahmen das Wort. Auch in diesem Falle stellten sich schließlich aber 99% der Verdächtigten später als unschuldig heraus, nachdem man sie bereits (ein Kommentator forderte sogar, daß Namen und Adressen schon von Verdächtigen genannt werden sollten, vgl. "Westdeutsche Allgemeine Zeitung") geistig an die Wand gestellt hatte (vgl. Kinderporno: Wie erfolgreich war die Operation "Himmel"?, abgerufen am 09.02.2008). Aber schließlich stellt allein schon der Vorwurf, Kinderpornobilder oder auch nur solche Medien, die von Einigen so interpretiert werden könnten (vgl. TP: "Operation Heiße Luft", abgerufen am 04.01.2008)- zu besitzen, ein so großes soziales Stigma dar, daß es für die Achtung dieser Menschen in ihrem sozialen Umfeld letztlich völlig gleichgültig ist, ob diese sich tatsächlich schuldig gemacht haben. So verliert man häufig, selbst wenn man unschuldig unter einer entsprechenden Anklage steht, seinen Partner und seinen Arbeitsplatz (vgl. Vom "Himmel" in die Hölle, abgerufen am 26.12.2007). Und im Interesse des eigenen Ansehens - denn schließlich wird jemand, der schon einmal unter Verdacht stand, sich niemals völlig davon reinwaschen können, denn es könnte ja in der Vorstellung der Menschen immer noch ein Freispruch aus Mangel an Beweisen gewesen sein - wird der Staat natürlich vermeiden, Menschen im öffentlichen Dienst anzustellen, gegen die schon einmal ein solches Ermittlungsverfahren angestrengt worden war. Entsprechend ist nicht absehbar, wievieler Menschen Leben dadurch letztlich beschädigt wurden, daß sie unschuldig in das Beobachtungsfeld polizeilicher Ermittlungen gerieten.

Zur selben Zeit wie die Aktion "Himmel" - ebenfalls weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit - eine Verschärfung des Sexualstrafrechts durchgebracht werden sollte, die als eine Rückkehr zur Sexualmoral der 1950er Jahre angesehen werden kann. So wird davon gesprochen, daß - würde diese "Revolution" verabschiedet werden - faktisch schon der Besitz von Familienfotos vom FKK-Strand strafbar sein könnte, der Tatbestand der "Kuppelei" wieder eingeführt würde; unverfängliche Annäherungen und einvernehmliche Sexualität von Jugendlichen künftig als "Kindesmißbrauch" ausgelegt, ein 17jähriges "Opfer" dabei noch dazu wie ein Kind, ein 14jähriger "Täter" wie ein Erwachsener betrachtet werden könnte. Auch wäre nach diesen Bestimmungen Aufklärungsmaterial, wie es etwa in Teenager-Zeitschriften wie "Bravo" veröffentlicht wird, möglicherweise künftig illegal (vgl. "Sexualstrafrecht: Fummeln verboten", abgerufen am 05.01.2008). So müßte man sogar ein Kalkül unterstellen, daß auch hier - gerade rechtzeitig zur geplanten Beschließung dieses Gesetzes - eine Begründung dafür geliefert werden sollte, nicht näher zu überprüfen, was genau mit diesem Gesetz eigentlich geregelt wird. Die Verabschiedung dieser Bestimmung wurde wohlweislich zunächst einmal zurückgestellt (vgl. "Koalition kippt Beratungen über Sexualstrafrecht", abgerufen am 05.01.2008), da die peinliche Aktion "Himmel" wohl kaum als Rechtfertigung für eine derart umfassende Kriminalisierung (vgl. "Die echten Kinderpornografen dürfen sich freuen", abgerufen am 05.01.2008) dienen kann.

Allerdings war das oben genannte Gesetz auch nicht der letzte Vorstoß, mit dem weite Kreise kriminalisiert werden könnten. Der neu erfundene Begriff der "Jugendpornographie" bezieht sich auch auf fiktive Darstellungen, auf Darstellungen, auf denen Personen sehr jugendlich aussehen, oder auf von Jugendlichen mit ihren Sexualpartnern für den eigenen Verbrauch selbst produziertes Material. Als Begründung dafür wird angeführt, Jugendliche sollten vor "Nachahmungseffekten" geschützt werden (vgl. Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie", abgerufen am 05.11.2008). Damit dürften ein grotesker Ermittlungsaufwand entstehen und etwa ein Drittel der Jugendlichen, die sich gegenseitig beim Sex filmen, potentiell einer strafrechtlichen Verfolgung anheimfallen können (vgl. vgl. Peter Ratzka: "Strafbarkeit jugendpornographischer Schriften"; "Neuer Schub für die Hexenjagd", abgerufen am 05.11.2008) oder sogar noch Jugendliche, die ein Nacktfoto ihrer Partnerin/ihres Partners besitzen, kriminalisieren (vgl. "Starker Anstieg der Kinderpornographie im Netz erwartet", abgerufen am 05.11.2008), und hat man durch diese Schaffung weiterer Delikte damit zynischerweise wieder einmal "bewiesen", daß die "heutige Jugend" nur noch kriminell ist. Dies eben auch, obwohl bereits aufgezeigt wurde, daß zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit nicht ansteigt, Sex zu haben, nachdem man sich Pornos angesehen hat (vgl. ).

[Cave! Gehörte der Spiegel - neben dem MDR - auch zu den "Scharfmachern" bei dem vermeintlichen "Kinderpornoskandal".]

Die Operation "Himmel" ist allerdings klein im Vergleich zur Operation "Mikado", anläßlich derer die Abrechnungen von 22 Millionen Kreditkartennutzern auf Zahlungen für eine Kinderporno-Seite überprüft wurden, um dann eine Zahl von 322 Verdächtigen zu präsentieren. Trotz des Rechtsgutes "Kindeswohl" ist es wohl äußerst problematisch, verdachtsunabhängig Daten von bis hin zu Millionen von Menschen zu durchsuchen, um letztlich eine verschwindend geringe Anzahl von Verdächtigen aufzutun (vgl. Kinderporno: Wie erfolgreich war die Operation "Himmel"?, abgerufen am 08.02.2008).

3. "Freiheit ist Sklaverei"

Ein weiterer scheinbar direkt aus dem Roman "1984" (vgl. dazu Wikipedia:1984_(Roman); abgerufen am 06.11.2007) entsprungener Begriff, der sich in diesem Zusammenhang aufdrängt, ist das "Doppeldenk":

Wie der Kreis um Wolfgang Schäuble propagiert, dürfe es keine Denkverbote geben, was Maßnahmen angehe, die guten Deutschen vor der abstrakten terroristischen Bedrohung zu schützen. Angesichts versuchter Anschläge und mutmaßlicher Anschlagsplanungen, die offenbar mit Hilfe der bestehenden Möglichkeiten aufgeklärt wurden, wurde stets versucht, diese durchaus propagandistisch in einen größeren Kontext von al-Kaida und verwandten Organisationen einzuordnen (siehe II.2.3.6), wurden beständig sinnigerweise Gefahren heraufbeschworen und Notwendigkeiten nach mehr Kontrolle und Überwachung propagiert.

In den letzten Jahren wurden massiv Freiheitsrechte der vermeintlichen "Vergrößerung der Sicherheit" geopfert, ohne daß ein dafür Endpunkt in Sicht ist. Werden derart massiv Informationen von Staaten wie China, Myanmar oder arabischen Staaten blockiert, so handelt es sich um Zensur oder repressive Maßnahmen und beurteilt man diese auch so. Betreiben aber die Staaten der EU diese Reglementierungen, so dient dieses Gebahren nunmehr der "Gefahrenabwehr" oder dem "Jugendschutz". Handelt man allerdings so, hat man schließlich keine Handhabe mehr gegen Staaten, die das Internet zensieren oder seine Nutzer überwachen, da diese stets auf die bestehenden Regelungen in der EU verweisen können, daß es offensichtlich ja auch Inhalte gebe, die man als so gefährlich einschätzt, daß Menschen diese sich nicht ansehen dürften, um nicht auf falsche Gedanken zu kommen.

"Der Grundsatz muß lauten: Sicherheit zuerst."
(Peter Müller, CDU, Ministerpräsident des Saarlandes; zitiert nach Heise Newsticker #92403)

Auch von anderen Fahndungsmethoden, die heute etabliert sind, wurde zum Zeitpunkt ihrer Einführung versprochen, sie würden nur bei einem ausgewiesenen Katalog schwerer Delikte angewendet werden. Deren Anwendungsbereich hat sich allerdings mit den Jahren so massiv vergrößert, daß sie inzwischen bei Verdacht fast aller Delikte angewendet werden können. Auch Hausdurchsuchungen werden heute nicht mehr bei Verdacht auf schwere Verbrechen, sondern schon bei Ordnungswidrigkeiten und Lächerlichkeiten (fallen Farbstoffe, Natron oder Eisenfeilspäne mittlerweile unter das Sprengstoffgesetz?) angewendet (vgl. TP: "Von der heimlichen Onlinedurchsuchung zur heimlichen Hausdurchsuchung"; TP: "Terrorfahndung in Kinderzimmern", abgerufen am 01.01.2008). Schnell gab es Forderungen der CSU, die Online-Durchsuchung auch gegen Kinderpornographie und gewaltbereite Fußballfans anzuwenden (vgl. "CSU will Bundestrojaner auch gegen Kinderpornographie einsetzen", abgerufen am 13.01.2008), und irgendwann äußerte auch die Regierung selbst den Plan, Online-Durchsuchungen auch im Rahmen von Strafverfahren einzusetzen (vgl. , abgerufen am"Regierung will Onlinedurchsuchung beschleunigt ausweiten" 27.08.2008). Nach Uwe Schünemanns Willen kämen dazu wohl auch Menschen, die böse Computerspiele auf ihren Rechnern installiert haben (siehe V.2.2).

Auch was die Vorratsdatenspeicherung angeht, bestehen zumindest derartige Tendenzen: So berichtete auch das konservative Fernsehmagazin „Report München“, bestimmte Verbrechen hätten ja ohne Vorratsdaten niemals aufgeklärt werden können, die längst nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes unterfallen würden, das die Einsatzmöglichkeit auf „schwere Straftaten“ beschränkt habe, und ohne deren Einsatz sei der Polizei die Hände gebunden. Dies erweckte letztlich den Eindruck, daß Vorratsdaten routinemäßig und bereits als Ermittlungsmethode eingesetzt würden, um festzustellen, wer sich zum Zeitpunkt einer Straftat an einem bestimmten Ort befunden habe. Damit hatte man zwar bereits übergroße Mengen an Verdächtigen konstruiert. Man braucht allerdings auch nicht diese neuen Szenarien, sondern kann auch aus der Vergangenheit, etwa im Hinblick auf die sogenannte „Rasterfahndung“ belegen, daß sobald Ermittlungsinstrumente überhaupt zu irgendeinem Zweck erfunden worden waren, deren Einsatz recht schnell ausgedehnt wurde, bis sie ziemlich routinemäßig eingesetzt wurden.

Wenn wir nun bedenken, daß in der "Aktion Himmel" 12000 Personen verdächtigt wurden, über ein Internetforum Kinderpornographie getauscht zu haben, wobei sich der Verdacht letztlich aber gegen nicht einmal ein Prozent der Personen tatsächlich erhärtete (), oder Millionen Menschen in Deutschland diese Computerspiele spielen, so wird die Bedrohung des Einzelnen durch Überwachung letztlich substantiell. Tatsächlich dienen solche Maßnahmen letztlich nicht dem "Kampf gegen den Terror". Der Kernbereich, um dessenwillen die EU-Richtlinie letztlich erlassen wurde, ist das "Filesharing" (vgl. Wikipedia:Richtlinie_über_die_Vorratsdatenspeicherung, abgerufen am 06.11.2007; "Frankreich will schärfer gegen illegale Downloads vorgehen", abgerufen am 24.11.2007). Entsprechend werden vor allem Personen "ins Netz gehen", die sich widerrechtlich copyrightgeschützte Musikdateien herunterladen - wobei es sich allerdings um Handlungen handelt, die in der Dimension, wie sie Privatpersonen betreiben, bisher höchstens sogenannte "Abmahnkanzleien" interessierten.

Diesbezüglich hatte die ifpi, die sich als Interessenvertretung der Musikhersteller gegenüber der Politik versteht, verschiedene Kontrollmethoden vorgeschlagen, die jeweils deutlich in die Kommunikationsmöglichkeiten der Nutzer eingreifen (vgl. ifpi 2006):

a) Internetprovider sollten doch die über Tauschbörsen etc. ausgetauschten Inhalte kontrollieren, indem sie ausgetauschte Dateien gegen eine Datenbank mit copyrightgeschützten Inhalten abgleichen.

b) So dies nicht möglich sei, sollten sie die Protokolle, die im Rahmen solcher Tauschbörsen verwendet werden, gleich ganz deaktivieren. Daß damit zwar auch die legale Benutzung dieser Plattformen verunmöglicht würde, nahm man insofern in Kauf.

c) Schließlich wurde von Internetanbietern verlangt, den Zugang zu bestimmten Seiten zu blockieren, die sich nicht an der ifpi genehme Rechtsstandards halten. Genannt wurde hier insbesondere "The Pirate Bay", eine schwedische Internetseite, die sich doch tatsächlich geweigert hatte, sich US-amerikanischen Copyrightregelungen anzupassen, und wegen der wunderbaren Anklage der "Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte" verklagt werden sollte ( "Bericht: PirateBay soll in Schweden vor Gericht zitiert werden", abgerufen am 13.01.2008), und die Suchmaschine "Google", weil diese den Zugang auf ausländische Seiten ermögliche, die nicht deutschen Rechtsstandards bei der Überprüfung der "Zugangsberechtigung" erfüllten [- tatsächlich hatte der Kläger dies aber aus kommerziellen Interessen verlangt -]. Dies ist effektiv der größte Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Nutzers im Netz bis hin zum Risiko, daß eine Nutzung verunmöglicht wird (vgl. Urteil: Arcor muss Google nicht aussperren, abgerufen am 23.01.2008). Ähnliches wurde auch schon bezüglich sog. „Sharehoster“ wie „Rapidshare“ gefordert (vgl. "Rapidshare soll auf die Liste", abgerufen am 27.04.2009). Diese Sperrungswünsche eben mit der Begründung, daß man darüber auch urheberrechtlich geschützte Dateien zugreifen könne. Daß der Dienst selbst legal war und man ja auch legale Inhalte verfügbar könne, spielte überhaupt keine Rolle hierfür, er sollte eben verboten werden, selbst wenn das ganze Netz darüber unbrauchbar werden würde (- immerhin hat „Google“ unter den Internetnutzern, die nach Begriffen suchen, einen Marktanteil von 65%). Ähnliche Modelle werden bereits in verschiedenen Ländern verwendet, die sich damit in das Risiko setzen, sich selbst mit Staaten gemein zu machen, deren Regierungen es nicht um bloßen Kinderschutz geht, sondern dieselben Technologien ebenfalls eingesetzt werden können, um etwa "schädliche Wörter" oder unliebsame Meinungen auszublenden:

Dabei wurde mit vollkommen überzogenen oder bewußt nicht nachzuvollziehenden Zahlen agiert. So äußerte Ursula von der Leyen anläßlich der sog. „Debatte“ um Internetsperren, die sich angeblich nur gegen Kinderpornographie richten sollten, „20 Prozent der Internetnutzer [seien] zum Teil schwer Pädokriminelle“ (vgl. (von der Leyen:) "20 Prozent der Internetnutzer sind 'zum Teil schwer Pädokriminelle'", abgerufen am 27.04.2009). In einer späteren Einlassung behauptete sie, dieses Ergebnis sei von Kriminologen bestätigt worden. Es gebe Langzeitstudien, die auch eine langfristige Enthemmung durch den Konsum von Kinderpornographie bestätigten. Außerdem meinte sie, das Betrachten solchen Materials stelle eine „Einstiegsdroge“ dar (vgl. http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/20632, abgerufen am 10.08.2009).

Allerdings ist dies kaum nachzuvollziehen. Aus ethischen Gründen kann man ohnehin kaum untersuchen, welche Wirkung das Betrachten von Kinderpornographie hat. Für Pornographie im allgemeinen gibt es jedoch das Ergebnis, daß die Wahrscheinlichkeit, danach selbst ein Sexualverbrechen (wenn jetzt einmal als „schwere Pädokriminalität“ die Mißhandlung von Kindern gesehen wird) zu begehen, nicht steigt.

(Anmerkung: Die Darstellung dieses Ergebnisses ändert nichts daran, daß es sich bei Kinderpornographie um die Darstellung von Mißbrauchsakten handelt. Aber wenn man mangels Materials Zahlen und „Studien“ erfindet, mit denen man versucht, Netzsperren zu begründen, und Kritikern mit rhetorischen Keulen – wie eben der „Kinderporno-Keule“ - über den Mund fährt, führt man nicht nur den Zweck ad absurdum, sondern muß sich wohl auch gefallen lassen, daß der Eindruck entsteht, man schiebe die Kinderpornographie nur vor. Und tatsächlich äußerten sich Vertreter von Politik und Wirtschaft ja schon vor der Verabschiedung des Gesetzes dahingehend.)

Damit sollte meiner Einschätzung nicht nur ein Verdacht gegen jene Personen ausgestreut werden, die in der Lage sind, in den Einstellungen ihres Netzzugangs eine Änderung vorzunehmen, um auf einen anderen Domain Name Server zugreifen zu können, oder eine IP-Adresse direkt im Browser einzugeben. Sondern es sollte auch ein Szenario geschaffen werden, das es erlaubte, sich fast beliebige Horrorszenarien auszumalen, wieviele Internetnutzer Unterstützer von Kindesmißbrauch sein könnten, und damit die Einrichtung einer Infrastruktur zur Zensur notwendiger und attraktiver erscheinen ließ. (Tatsächlich äußerte ein Schreiber eines Leserbriefes an die Computerzeitschrift c't dann seine Auffassung, daß „zwanzig Prozent der Männer“, d.h. alle Personen, die in die von Ursula von der Leyen aufgemachte Kategorie fallen, „nicht ganz richtig“ seien.) Selbst wenn Ursula von der Leyen konkret wurde, wurden in diesem Zusammenhang Zahlen genannt, die einer Grundlage entbehrten: So war behauptet worden, daß täglich bis zu 450000 Seiten mit kinderpornographischem Inhalt aufgerufen würden. Tatsächlich aber war man auf die 450000 Seiten nur durch eine Hochrechnung aus angeblich 15000 blockierten Seitenaufrufen täglich gekommen, die in Norwegen stattfinden sollen, wobei allerdings die Intention derjenigen, die auf diese Seiten gerieten, der Umfang und die Ausrichtung der norwegischen Sperrliste nicht geklärt waren. Diese soll zum Beispiel auch Zensurgegner umfassen, und wenn diese ähnlich der finnischen Sperrliste strukturiert sein sollte, handelte es sich womöglich bei den meisten Seiten um legale Inhalte (vgl. "MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren", abgerufen am 27.04.2009). Im Jahr 2007 habe es gegenüber dem Jahr 2006 einen Zuwachs von 111 Prozent bei Fällen der „Besitzverschaffung von Kinderpornografie“ gegeben. Allerdings war verschwiegen worden, daß auch Verdachtsfälle mitgezählt worden waren und ein Großteil der Zunahme auf die sog. „Aktion Himmel“ zurückgeführt werden kann, bei der 12000 Verfahren gegen Internetnutzer eingeleitet worden waren, die auf einen einzigen Internetserver zugegriffen hatten. Die Zahl der Fälle, bei denen sich dieser Verdacht erhärtete bzw. diese Verfahren überhaupt weiter verfolgt wurden, lag demgegenüber im niedrigen Promillebereich.

Auf Nachfrage hatte eine Sprecherin des BKA geäußert, daß man ja nicht beeinflussen könne, welche Schlüsse die Politik aus diesen Zahlen ziehe (vgl. "Verschleierungstaktik: Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere", abgerufen am 27.04.2009). Tatsächlich aber hatten das BKA auch mit seinen Zahlen und Analysen schon selbst Politik betrieben, was etwa die Vorratsdatenspeicherung angeht. Die offensichtliche Ineffektivität des Verfahrens – so erhöht die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Verbrechen nur ganze 0.006%, und stammte von diesen 316 Fällen auch nur ein einziger aus der sog. „Gefahrenabwehr“ – wurde gleich darauf zu der Forderung umgemünzt, die Vorratsdatenspeicherung nicht nur wie geplant um-, sondern auch einzusetzen, um das Verbrechen im allgemeinen zu bekämpfen (vgl. ). Natürlich durfte es nicht dabei bleiben, daß die Aufklärung eines der wenigen schweren Verbrechen, aber auch ggf. einer Lappalie wie eines gestohlenen Mobiltelefons, 1.6 Millionen Euro kostete, sondern das neue Instrument mußte auch konsequent und immer eingesetzt werden. Längst behaupten Polizisten, ihnen seien die Hände gebunden, wenn sie für ihre Ermittlungen nicht gespeicherte Telekommunikationsdaten benutzen könnten, und sie sahen es als eine „unerträgliche Einschränkung“ an, daß Vorratsdaten nur zu dem Zwecke eingesetzt werden sollten, mit dem die Politik ihre Speicherung gerechtfertigt hatte („Report München“, xx.xx.2008). Von daher ist an eine „neutrale Berichterstattung“ von Seiten des BKA auch nicht ganz zu glauben.

Die norwegische Negativliste der Netzzensur umfaßt mittlerweile 5000 als illegal registrierte Seiten, auf die Zugriffe von polizeilicher Seite blockiert werden. Allerdings wird mittlerweile für möglich gehalten, daß es sich bei den meisten Seiten nicht mehr um Kinderpornographie handelt (vgl. "MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren: DPA Pressemitteilung und Zahlenspiele der Regierung", abgerufen am 27.04.2009). Diese Hypothese ergibt sich aus einer Auswertung von Angaben über die Verbreitungswege, der Begutachtung von durchgesickerten Sperrlisten und von Initiativen von Interessengruppen, die sich für weitere Sperrungen ausgesprochen hatten.

So gibt es laut dem Verein „MissbrauchsOpfer.Gegen InternetSperren“ (MOGIS) nur etwa 200 deutsche Domänen, sollen 90% der im Internet befindlichen Kinderpornographie sich auf 1500 Domänen verteilen, die sich in Ländern befinden, in denen eine rechtliche Handhabe dagegen existiert, und man fragt sich dort, warum es nicht möglich sein sollte, wenn man sie denn schon kennt, die entsprechenden Domänen abzuschalten und den Kindesmißbrauch direkt an der Quelle zu beenden (vgl. "Internetzensur - Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren" - Interview mit Christian Bahls, abgerufen am 10.05.2009). (Was Norwegen betrifft, so dürfte es allein schon aufgrund der geringeren Einwohnerzahl weniger derartige Seiten geben.) Nochmal bekräftigt wurde dies durch den Kommentar eines Satirikers, dessen Seite, die von der Aufmachung her die Seite des Bundesinnenministeriums erinnerte, sei ja auch binnen Minuten auf eine Mitteilung hin gesperrt worden (vgl. "Verstehen Sie Spaß, Herr Schäuble?", abgerufen am 20.05.2009). Tatsächlich soll ja nach den Plänen von der Leyens die „Sperrliste“ auch an die Internet-Provider übermittelt werden, warum also nicht direkt an die Hoster solcher Seiten, damit die Inhalte gelöscht werden könnten? Da lag tatsächlich auch für Menschen, die kaum dafür bekannt sind, sich in ungerechtfertigten Spekulationen zu ergehen, etwa von der Computerzeitschrift c't, der Gedanke nahe, daß man weniger die Personen, die derartige „Stopschilder“ umgehen können, davon abhalten wollte, als vielmehr damit eine umfassende Infrastruktur zur Überwachung und Kontrolle zu etablieren und jetzt auch endlich diese Menschen zu kriminalisieren, die sich eher unbedarft durch das Internet bewegen.

Auch und gerade in den Vorreiterstaaten werden immer wieder Forderungen laut bzw. Versuche unternommen, auch andere Inhalte zu sperren (oder werden diese Sperren sogar vorgenommen), beispielsweise normale Pornographie (die zumindest in einer Nachrichtensendung im DLF nicht von der Kinderpornographie getrennt wurde), Seiten von Islamisten, Online-Glücksspiele, Seiten, die Tauschbörsenlinks anbieten (wie „The Pirate Bay“), oder Seiten von Kritikern der Netzzensur, und werden derartige Sperren zum Teil auch umgesetzt (vgl. heise.de: Kinderrporno-Sperren im internationalen Vergleich, abgerufen am 20.09.2008; "Britische Kinderpornojäger sperren Archive.org", abgerufen am 25.04.2009).

Das Risiko besteht also, daß Kinderpornographie dann bald nur noch den kleinsten Teil ausmacht. In keinem Land der Welt ist eine einmal eingeführte Sperrinfrastruktur nur für einen einzigen eng begrenzten Zweck eingesetzt worden. So ist in islamischen Ländern ohne weitergehende Tricks ein Zugriff auf als „unethisch“ oder "pornographisch" angesehene Seiten (vgl. "Iran gibt erstmals Sperrung von Millionen Websites zu", abgerufen am 25.04.2009), in China ein Zugriff auf ausländische Nachrichtenseiten nicht möglich. Und auch in den westlichen Ländern hält man sich längst nicht an die eigenen Versprechungen, was Beschränkungen angeht. Deutsche Internetprovider und auch die deutsche Version einer bekannten Internet-Suchmaschine hatten bereits in "vorauseilendem Gehorsam" ihren Nutzern den Zugriff auf ein einschlägiges Videoportal verwehrt (vgl. „YouPorn zensiert!“, abgerufen am 23.11.2007). Auch in Australien wird mehr oder weniger exzessiv – aus Gründen des „Jugendschutzes“ - gesperrt. Da es in Australien keine „ab 18“-Einstufung für Medien gibt, sollen dort zum Beispiel Internetseiten gesperrt werden, die für über 15jährige nicht geeignete Computerspiele anbieten (vgl. "Australien: Bald werden Spieleseiten gesperrt", abgerufen am 25.06.2009) Personen, die auf aus Gründen des „Jugendschutzes“ gesperrte Seiten zugreifen wollen, müssen dies explizit beantragen (vgl. "Australien plant zum Jugendschutz die Einführung von Internetfiltern", abgerufen am 25.04.2009). Letztlich erbrachte eine Untersuchung einer australischen Sperrliste für „Kinderpornographie“, die natürlich nicht zu umgehen ist, daß sich nur etwa die Hälfte der Einträge auf Kinderpornographie bezog (vgl. "Zensur: Es geht voran!", abgerufen am 25.04.2009). Von den 1000 Einträgen der finnischen Sperrliste sollen schließlich ganze neun eindeutig und 28 möglicherweise strafwürdig, hauptsächlich legale Pornographie gesperrt worden sein (vgl. "MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren: DPA Pressemitteilung und Zahlenspiele der Regierung", abgerufen am 27.04.2009). Derartige über strafrechtlich relevante Inhalte hinausgehende Sperrungen erhalten auch in Deutschland eine „gesetzliche“ Grundlage dadurch, daß allein das Bundeskriminalamt für die Verwaltung der Sperrlisten verantwortlich ist.(). Nun ist die zunächst angedachte Variante einer einfachen Sperrung der URL im Domain Name Server leicht zu umgehen. Technisch sind allerdings auch effektivere Methoden, wie direkte Filterungen von IP-Adressen möglich. Die entsprechende Infrastruktur zur Zensur wäre also dann schon vorhanden.

Auch ist ja die Musikindustrie, die das Internet für einen Großteil ihrer Umsatzrückgänge verantwortlich macht, sehr daran interessiert, die Möglichkeit zum kostenlosen – nach ihrer Interpretation schon im einzelnen Fall illegalen, von Staatsanwaltschaften allerdings in derartigen Größenordnungen nicht verfolgten - Download von Musik verschwinden zu lassen, seien es nun bestimmte Netzwerke, Sharing-Seiten oder ähnliches. Ihre Lobbyisten fordern beispielsweise eine deutsche Version des französischen „Loi Hadopi“, bei dem Nutzern, die sich nicht an die Urheberrechtsgesetze halten, sogar der ganze Internetzugang gesperrt werden kann, und auch einige Politiker unterstützen ein derartiges Vorhaben (vgl. "Musikwirtschaft lobt Frankreichs Hadopi-Gesetz", abgerufen am 20.05.2009; "Kulturstaatsminister macht sich für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen stark", abgerufen am 27.05.2009). Ob ein solches Vorhaben allerdings so „großartig“ wäre, wie die Lobbyisten meinen, läßt sich bezweifeln. Mit ihrem Drängen nach diesem Gesetz offenbarte die Lobby andererseits wieder einmal ihre Position gegenüber dem Nutzer und potentiellen Kunden: So wird er Kritikern und Verfassungsrechtlern, die den Vorstoß schließlich zu Fall brachten, zufolge primär als potentieller Verbrecher angesehen (vgl. "Französischer Verfassungsrat kippt Internetsperre", abgerufen am 12.06.2009), und es wäre selbst nach dem Verständnis von CDU-Politikern, die für eine letztlich ausufernde Überwachung und Belangung von Nutzern sprechen, die „illegale Inhalte herunterladen“, (vgl. "CDU-Politiker: Loi Hadopi wäre grundgesetzwidrig", abgerufen am 20.05.2009).

Zur Anmerkung (1): Die Musikindustrie hatte behauptet, daß zwischen 1997 und 2007 die Umsätze um 15 Prozent gesunken seien. Dafür wurde hauptsächlich das Filesharing im Internet verantwortlich gemacht. Allerdings ist nach einer Untersuchung der Harvard Business School nicht korrekt: So hat sich die Zahl der Neuveröffentlichungen in eigentlich allen Mediensektoren – sowohl bei der Musik, beim Film und bei Büchern – deutlich erhöht, und waren auch die Umsätze der Musikindustrie in diesem Zeitraum um fünf Prozent gewachsen (vgl. Studie: Umsatzrückgang bei Musik ist eine Lüge, abgerufen am 21.06.2009). Andererseits ist die Muskindustrie bestrebt, immer neue Geldquellen zu erschließen: So werden Filesharer mit horrenden Schadenersatzforderungen überzogen: Eine Nutzerin, die 24 Titel - vielleicht nicht einmal willentlich, da auch Filesharing-Software konfiguriert werden kann (viele Leute diese aber mit einer Standardeinstellung laufen lassen, die zumindest heruntergeladene Inhalte wieder zum Download freigibt) oder eben nicht (so daß dies ein Standardverhalten ist, das nicht unbedingt intendiert ist) - zum Download angeboten hatte, zu 1,92 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt (vgl. „Jammie Thomas schuldig“, abgerufen am 21.06.2009). In einem anderen Fall wurde versucht, das Abspielen von Handy-Klingeltönen als „öffentliche Aufführung“ einzustufen und entsprechend auch dafür Tantiemen zu kassieren (vgl. "US-Verwertungsgesellschaft: Klingeltöne sind öffentliche Aufführung", abgerufen am 24.06.2009), womit man sich wohl endgültig gesundstoßen würde. Damit erscheint die Industrie letztlich nur mehr als "geldgeil" und dürfte sich weitere Sympathien verspielen. - Andererseits sind gerade die von der Musikindustrie kriminalisierten Filesharer auch die besten Kunden der Musikindustrie: Demnach kauften die Nutzer von Filesharing-Diensten auch bis zu zehnmal mehr legale Inhalte als der durchschnittliche Kunde. Diese Kunden sind also generell der musikaffin. Dies schlägt sich allerdings nicht in den Umsatzzahlen der Musikindustrie nieder, weil die Nutzer eher nicht komplette Alben, sondern nur einzelne Titel kauften (vgl. "Filesharer sind die besten Kunden der Musikindustrie", abgerufen am 21.06.2009). Es stellt sich dann aber sehr die Frage, warum jemand bei einem Händler noch etwas kaufen wollen würde, der sich durch seinen Kunden bedroht fühlt und ihm permanent in die Taschen sehen möchte, während er sich im Laden aufhält.

Zur Anmerkung (2): Und auch diejenigen, die sich als Sachwalter und Verteidiger der Urheberrechte darstellen, so etwa die GEMA, scheinen ansonsten auch ein interessantes Verständnis vom „Schutz“ der Urheber zu haben: So „schützt“ die GEMA die Rechte der Urheber selbst dann, wenn diese nicht darum gebeten haben oder dies sogar gegen ihren Willen ist. So gilt zunächst für alle musikalischen Aufführungen in Deutschland die sogenannte „GEMA-Vermutung“. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß die GEMA die Rechte an dieser Musik verwaltet. Der Darbietende muß der GEMA gegebenenfalls selbst beweisen, daß diese die Rechte eben nicht innehat. Auch schützt die GEMA nicht die Musiker, sondern die „Komponisten, Bearbeiter, Textdichter und Verleger“. Dieser „Schutz“ sieht aber so aus, daß sie im Rahmen eines sogenannten „Berechtigungsvertrags“ die „ausschließlichen Nutzungsrechte“ zeitlich und räumlich unbegrenzt an die GEMA übertragen. Das heißt, sie dürfen ihre eigene Musik dann unter anderem nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen (vgl. Mühlbauer 2001).

Nun scheinen sich gewisse Argumente noch zu widersprechen, die von den Gegnern solcher „Stopschilder“ gebracht werden. So seien zum einen die Netzsperren wirkungslos, da sie leicht umgangen werden können, zum anderen aber werden Netzsperren gegen Kinderpornographie von ihnen als Einstieg in eine umfassende Netzüberwachung angesehen, wie sie etwa für ein solches „Loi Hadopi“ notwendig wäre. Allerdings mag es ja verboten werden können, seinen DNS-Server „frei“ zu wählen (vgl. "SPD-Politikern plädiert für europaweite Web-Sperren", abgerufen am 21.06.2009), durchaus technisch möglich sein, dies zu überprüfen, oder den Zugang auf andere DNS-Server zu verwehren. Wiederum würde dies natürlich nicht die wirklichen Straftäter interessieren, die immer Mittel gebrauchen würden, derartige Blockaden zu umgehen, sondern die normalen Nutzer.

Ein anderer Ansatz, der etwa von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann verfolgt wird, bezieht sich darauf, Internetnutzer zu zwingen, Zugangssoftware zu benutzen, die Zugriffe auf entsprechende Seiten von vornherein verhindere. Er argumentiert, es sei sinnvoller, Zugriffe auf entsprechende Seiten von vornherein zu verhindern, als „mühevoll jeden Verstoß gegen Kinderpornografie aufspüren und verfolgen sowie die Sperrung jeder kinderpornografischen Seite erreichen [zu] müssen“. Damit könne „gegen die Ursachen der Kinderpornographie und Kindesmissbrauch“ vorgegangen werden (vgl. "Niedersachsen: Flächendeckende Zensur als Mittel gegen Kindesmissbrauch?", abgerufen am 25.04.2009). Diese Sichtweise erscheint ebenfalls aus verschiedenen Gründen problematisch:

- Erstens würde sie Internetnutzer in der Wahl ihrer Arbeitsumgebung, insbesondere des Betriebssystems, reglementieren. Dokumentiert ist etwa ein Fall, daß ein Internetnutzer, dessen Nutzungsverhalten wegen Urheberrechtsverletzungen unter polizeiliche Aufsicht gestellt werden sollte, dann gezwungen gewesen wäre, eine bestimmte Version von Microsoft Windows zu installieren, weil die Überwachungssoftware nicht unter anderen Betriebssystemen lauffähig gewesen wäre (vgl. "Linux-User erhält Windows als Bewährungsauflage", abgerufen am 25.04.2009).

- Zweitens wäre diese Technik ja ganz analog zu einer Sperrliste. Da aber für Software genauso schnell auch Cracks und Methoden produziert werden, diese Sperren zu umgehen, die z.B. Filterfunktionen oder die automatische Aktualisierung von Sperrlisten außer Kraft setzen, wäre dies gerade wenig effektiv für die Gruppe der intensiven Nutzer. Die zunächst ersichtliche einzige andere Möglichkeit wäre es, Bilddateien oder Videos anhand ihres „digitalen Fingerabdrucks“ zu charakterisieren. Allerdings funktioniert diese Methode nicht mehr, wenn Inhalte neu komprimiert, konvertiert oder verschlüsselt werden. Neue Inhalte, die dem Sperrbetrieb noch nicht bekannt sind, könnten von den Nutzern außerdem immer noch genauso zugegriffen werden. Eine andere mögliche Methode wäre „natürlich“, aggressiv nach bestimmten Schlüsselworten (s.o.) oder nach Hautfarben in Bildmaterialien zu filtern. Dies ist allerdings nicht akzeptabel, da hier nicht nur kinderpornographische Inhalte gesperrt würden.

Damit erscheint dieser Vorschlag letztlich auch nur als Versuch, die Zensur des Internets außerhalb der Rechner des Nutzers akzeptabler zu machen.

Von Ministerin von der Leyen immer vorgeschoben wird, daß man aber gerade nicht den „harten Kern“ der Nutzer angreifen wolle, der sich nicht von solchen Sperren abschrecken läßt, sondern vielmehr auf jene Personen, die aus Zufall oder „Neugierde“ auf solche Seiten kämen (vgl. ). Die Äußerungen waren allerdings widersprüchlich. So können nicht einmal Personen, die bereits einem Mißbrauch zum Opfer gefallen sind, nachvollziehen, wie Menschen ohne derartige Neigungen dadurch, daß sie zufällig auf solche Seiten geraten und diese mit blümerantem Gefühl wieder verlassen, pädokriminelle Neigungen entwickeln könnten (vgl. , abgerufen am 27.04.2009). Auch ist es schlecht nachvollziehbar, wenn einerseits behauptet wird, es würden keine Daten der Nutzer erfaßt, die auf solche Seiten gelangten, andererseits aber im selben Satz geäußert wird, wer mehrfach auf gesperrte Seiten zugreifen wolle, könne durchaus ins Visier der Ermittler geraten (vgl. "Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren", abgerufen am 25.04.2009). Tatsächlich wird man also auch die IP-Adressen von Nutzern protokollieren. Da man andererseits so vielleicht nicht klären kann, ob es sich dabei um einen „strafbaren Versuch“ handeln mag, würde man dann ggf. per Hausdurchsuchung und forensischer Untersuchung der Rechner der Nutzer überprüfen wollen, ob es sich bei Aufrufen dieser Seiten um vorsätzliche und damit strafbare Handlungen gehandelt habe (vgl. "Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe", abgerufen am 25.04.2009).

Man hört zwar Stimmen, daß es nicht möglich sei, auf Seiten mit Kinderpornographie zu gelangen, ohne explizit danach gesucht zu haben (vgl. ). Dies stimmt allerdings nicht, wie beispielsweise Analysen von Zugriffsprotokollen belegen, die während der „Aktion Himmel“ im Zusammenhang mit einer weiteren großen Durchsuchungs- und Ermittlungskampagne gegen die mutmaßlichen Nutzer einer einzelnen Website gebraucht wurden. Dabei hatten weitaus die meisten Nutzer nur bestenfalls Sekunden auf dieser Seite verbracht, was viel zu wenig Zeit ist, um sich etwaige Inhalte herunterzuladen, und eher für irrtümliche Zugriffe spricht (vgl. "Aktion Himmel: Keine Verurteilungen, aber ein Erfolg", abgerufen am 25.04.2009). Nun müßte man schon ein seltener Unglücksmensch sein, bei einem normalen Nutzungsverhalten und einer Sperrung, die sich wirklich nur auf Kinderpornographie bezöge, viel öfter als einmal auf eine solche Meldung zu stoßen. Es wird aber mittlerweile befürchtet, daß schon das Stoßen auf ein „Stopp-Schild“ entsprechende Ermittlungen nach sich ziehen könnte (vgl. "Neues von der 'Kinderporno-Sperre'", abgerufen am 25.04.2009).

Allein schon durch die genannten Zahlen von angeblich 450000 Zugriffen, die damit pro Tag blockiert werden sollen, wäre also eine weitere Zunahme von Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu erwarten, insbesondere in Form von weiteren massiven Durchsuchungskampagnen. Da nun – wie schon bei der „Aktion Himmel“ - nicht allein tatsächlich zu Ende gebrachte strafrechtliche Maßnahmen verzeichnet werden, die im Zusammenhang mit Konsum und Besitz von Kinderpornographie stehen, sondern auch Verdachtsfälle (vgl. "In Absurdistan: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur 'Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen'", abgerufen am 25.04.2009), sind damit im Kern weitere populistische Äußerungen angelegt, die nach noch mehr Verboten und immer intensiveren Netzkontrollen rufen. Durchaus gebraucht werden kann hier auch der Begriff der „Gedankenkontrolle“, die soweit führen könnte, daß Nutzer bestimmte Suchbegriffe überhaupt nicht mehr verwenden, selbst wenn sie lediglich Nachrichtenseiten zum Thema suchen (vgl. EU-Kommissar will "gefährliche Wörter" im Internet sperren, abgerufen am 31.01.2009; "Angeblicher Kinderporno-Skandal allenfalls nützliche FAQ für Denunzianten", abgerufen am 25.04.2009), überhaupt keine URLs mehr eingeben, die ihnen nicht bekannt sind (vgl. "Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe", abgerufen am 25.04.2009).

Andererseits soll das „Stopp-Schild“ ja gerade den Fall der „Neugierigen“ in die Illegalität verhindern, und kann es auch nicht Sinn der Sache sein, von den allgemeinen Nutzern ein Surfverhalten zu erzwingen, bei dem sie von vornherein überlegen müßten, welche Begriffe und welche Seiten sie möglicherweise unter Beobachtung stellen könnten. Letztlich würde damit im Sinne eines digitalen „Superpanoptikums“ der Mensch in Angst versetzt, er könne durch irgendein Verhalten, das eine – da es ja keine Art der Kontrolle gibt - nicht hinterfragbare Instanz als „verwerflich“ eingestuft hat, seine private und berufliche Existenz verlieren. Daß es sich dabei längst nicht allein um Inhalte drehen würde, bei denen Menschen real zu Schaden kommen (wie eben bei der Kinderpornographie), oder mit einem derartigen Vorgehen das Risiko besteht, daß auch Grundrechte ausgehebelt würden (wie bei einem „Loi Hadopi“), oder daß Menschen willkürlich gesetzte Geschmacksgrenzen als für alle verbindlich definieren könnten (wie bei „ab 12“ freigegebenen Spielen, die jetzt plötzlich zu „gewaltverherrlichenden Killerspielen“ erklärt wurden und geächtet werden sollten), dürfte aus der vorhergehenden Argumentation klar sein.

Allerdings mußte man selbst noch diese Überwachung an bestimmten Punkten – wie die Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung - nur als einen weiteren Schritt werten. Letztendlich, so Innenminister Schäuble, müsse der gesamte Internetverkehr nach „verdächtigen Aktivitäten“ abgescannt und das gesamte Nutzungsverhalten inklusive abgerufener URLs, geschriebener E-Mails et cetera protokolliert werden, wobei es auch keine Beschränkungen hinsichtlich Herausgabe (etwa eine richterliche Anordnung oder die Beschränkung auf „schwere Verbrechen“) gebe (vgl. "Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet", abgerufen am 25.04.2009). Damit ist Schäuble übrigens konsistent mit vergleichbaren Vorhaben, die international bereits angestrebt werden (vgl. "FBI will das Internet überwachen" ; ; "Österreichs Innenministerium will Zugriff auf Internetverkehr", abgerufen am 25.04.2009).

Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben,
verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“
(Benjamin Franklin, zitiert nach Wikiquote: Benjamin Franklin, abgerufen am 25.04.2009)

Schäuble hatte sich bereits bei der Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung jeweils darauf herausgeredet, diese seien ja schließlich verfassungsgemäß (vgl. ), und als Innenminister womöglich bestrebt, die größtmögliche „Sicherheit“ (die entsprechend mit dem berühmten Zitat von Benjamin Franklin als entsprechend „größtmögliche Einschränkung der Freiheit“ beurteilt werden müßte). Allerdings kann die Verfassung nicht der alleinige Maßstab, sondern höchstens notwendige Bedingung sein, da diese nur den denkbar größten Rahmen schafft, und dürfte diese notwendige Bedingung bald auch zu Änderungen an der Verfassung führen. Schäuble scheint nämlich der Meinung zu sein, daß es so etwas wie Grenzen der Grundrechte gebe (vgl. Schäuble: "Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo", abgerufen am 25.04.2009). So hatte das Bundesverfassungsgericht ihn zurückpfeifen müssen, als er vorhatte, im sog. „Luftsicherheitsgesetz“ die Möglichkeit zu verankern, mutmaßlich von Terroristen entführte Flugzeuge abzuschießen (vgl. "Schäuble ist in dieser Frage blind", abgerufen am 25.04.2009), äußerte allerdings sein Parteifreund Jung, er werde sich im gegebenen Falle über das Verbot des Verfassungsgerichtes hinwegsetzen (vgl. "Der 'außergesetzliche Notstand' - eine feine Sache?", abgerufen am 25.04.2009). Letztlich äußerten Beide damit, man könne die Verfassung übergehen, wenn dies nützlich sei. Man muß sich auch fragen, ob nicht die Definitionen des Briefgeheimnisses, die Politiker so anwenden, äußerst fragwürdig ist, diese beziehe sich eben nicht auf Fernmeldedaten (vgl. "Kommentar: Bundesverfassungsgericht zum IMSI-Catcher", abgerufen am 25.04.2009), oder es sei ja in Ordnung zu überwachen, wenn zunächst die Daten nur durch Computer laufen würden. Allerdings werden auch die Stasi-Mitarbeiter wohl kaum jeden Brief genau gelesen haben, den sie im Rahmen der „verdachtsunabhängigen Überwachung“ kopiert hatten, worunter alle Daten fielen, die irgendwann einmal für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, für Erpressungen et cetera nützlich werden konnten (vgl. "Postkontrolle durch die Staatssicherheit", abgerufen am 25.04.2009).

Da es nun andererseits aber einen erheblichen Aufwand darstellt, eine solch umfassende Negativliste aktuell zu halten, wie das BKA in einem internen Bericht mit dem Titel "Überwachung des Internets" selbst bekundet (nach Angaben aus der Sendung "Spiegel TV" vom 25.11.2007), geht man in Extremadressen teilweise den anderen Weg, eher Positivlisten von "ungefährlichen" Seiten zu eröffnen. In den Hallen der deutschen "Netzwächter" der KJM wurde bereits vor Jahren darüber nachgedacht, zum Beispiel allen Internetnutzern den Zugriff auf Nicht-DE-Domains zu verbieten, die nicht unter deutsche Regelungen zum "Jugendschutz" fallen (vgl. Hörensagen, abgerufen am 23.11.2007).

Schließlich wurde kritisiert, daß eine umfassende Internet-Zensur, wie sie von einigen Politikern, Ermittlungsbehörden etc. erträumt wird, die Bandbreite des Netzes auf nur mehr zehn Prozent der heutigen Kapazität zurückgehen (vgl. ).

Mindestens eine Discothek in Deutschland betreibt heute schon eine Totalüberwachung ihrer Besucher mittels Chipkarten und Videokameras zwecks Durchsetzung dieser Regelungen (vgl. "Spiegel TV" vom 03.02.2008). Ähnliche Konzepte werden heute für die Bewegung im öffentlichen Raum und für das Internet propagiert. Vielleicht könnte man bei dieser Gelegenheit auch den Vorschlag eines Satirikers umsetzen, Öffnungszeiten für das Internet einzuführen (vgl. "Reinhard Pfarrpfeifer", abgerufen am 15.11.2007). Aber auch diesen Vorschlag hatte die Realität bereits vor Jahren eingeholt. So hatte ein CSU-Politiker gefordert, den Zugang zu pornographischen Seiten im Internet nur zu bestimmten Tageszeiten zu erlauben (vgl. "Christian in Japan: Killerspiele...", Beitrag vom 22.11.2006; abgerufen am 13.11.2007), und mir fiel süffisanterweise auf, daß die Online-Version einer - wie gehabt natürlich absolut ergebnisoffenen - Dokumentation von Rainer Fromm zum Thema "Killercomputerspiele" nur zwischen 22 und 6 Uhr abrufbar ist (vgl. "Gefährliches Flimmern", abgerufen am 09.10.2008).

Eine neue Idee ist andererseits der nach dem Alter der Nutzer reglementierte Zugang, den der Nutzer auf Antrag erst für eine höhere Altersgruppe freischalten lassen muß (vgl. "Youporn-Blockade: Jugendschützer träumen vom Minderjährigen-Internet", abgerufen am 14.10.2008; vergleiche auch ein ähnliches Vorhaben in Australien: "Australien plant zum Jugendschutz die Einführung von Internetfiltern", abgerufen am 25.04.2009).

Nachdem übrigens von Seiten des Bundesverfassungsgerichts festgehalten wurde, daß die von den Providern seit neuestem zu erhebenden Vorratsdaten nur im Falle des Verdachts auf schwere Straftaten verwendet werden dürfen, das Gebahren der Musikindustrie also gewissermaßen als verfassungswidrig beurteilt wurde (vgl. Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich, angerufen am 11.04.2008). Allerdings wurden gleich mehrere gesetzliche Regelungen nachgeschoben bzw. parallel installiert, die es erlauben, diese Einschränkungen der Zugriffsmöglichkeiten zu umgehen. Betrachtet man diese, so kommt man nicht umhin zu unterstellen, daß nur mehr Lobbypolitik gemacht wird:

- Nur Wochen später wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das dieses Urteil umgeht und der Musikindustrie direkten Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten gibt. Selbst noch die Regelung, daß es ja nur um Nutzer gehe, die in "gewerblichem Ausmaß" getauscht hätten - wobei diese Begrifflichkeit je nach Auslegung trotzdem alle beinhalten könnte, die sich durch kostenloses Herunterladen einen "geldwerten Vorteil" verschafft haben -, die als "Kompromiss" bezeichnet wurde, bezeichneten deren Vertreter allerdings als "unerträgliche[.]" Einschränkung ihrer Zugriffsmöglichkeiten (vgl. Rath 2008).

- Weiterhin wird die Verfolgung von gefährlichen Downloadsündern dadurch erleichtert, daß es für Ermittlungsbehörden nicht mehr notwendig ist, eine richterliche Anordnung vorzuweisen, um auf persönliche Daten der Internetnutzer Zugriff zu erhalten, da das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sich lediglich auf "Bewegungsdaten", nicht aber auf "Bestandsdaten" erstrecke. In diesem Sinne wird die IP-Adresse zwar als geschützt betrachtet, so daß man nicht so einfach zu einem Nutzer abfragen darf, wann dieser unter welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war. Allerdings stellen die freundlichen Helfer von den Abmahnkanzleien die IP-Adresse ja schon bereit, und die umgekehrte Abbildung von einer IP-Adresse auf einen Nutzer wird nicht geschützt (vgl. Bleich 2008, S.51).

Überhaupt aber tut sich die Politik schwer, mit den "neuen" Medien umzugehen. Noch 15 Jahre nach Einführung des "World Wide Web" und zehn Jahre nachdem das Internet massenhafte Verbreitung erlangt hat, trat mit dem "zweiten Korb" des Urheberrechts am 01.01.2008 eine Regelung in Kraft, die es Literaturdiensten wie "subito", die sich insbesondere an Wissenschaftler und Studierende richten, verbietet, eingescannte Seiten aus wissenschaftlichen Quellen per E-Mail zu versenden, sofern kein expliziter Lizenzvertrag mit dem Verlag geschlossen wurde. Diesen Diensten erlaubt ist damit primär nur die Versendung per Post oder Fax. Damit bewegte man sich praktisch zehn Jahre in der Zeit zurück. Problematisch ist dies dann, wenn z.B. der betreffende Verlag kein Internet-Angebot unterhält; die eigene Forschungsstätte keinen Account dort unterhält -- der Erwerb von Materialien ggf. kann recht teuer werden --; oder Material ggf. schnell beschafft werden muß. Im Unterschied zur Kopie für den privaten Arbeitsgebrauch, die der Studierende oder Wissenschaftler ohne weitere Auflagen in seiner Uni-Bibliothek anfertigen kann, werden zusätzliche Tantiemenzahlungen gefordert. Dies hat dazu geführt, daß die Beschaffung von Literatur über solche Dienste bis zu zehnmal so teuer ist wie vor dem 01.01.2008 (vgl. "Campus und Karriere", DLF, 02.05.2008). Somit ist dieser Weg auch für Personen, die sehr viele Materialien verarbeiten, deutlich unattraktiver geworden.

1.3 Kleine und große Entrechtungen

"Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit."
(Angela Merkel, Rede zum 60jährigen Bestehen der CDU, Juni 2005, URL http://www.cdu.de)

Immer wieder erfährt man von kleinen und großen Gängelungen bis hin zu Repressalien, die nicht mehr logisch zu rechtfertigen sind, sondern willkürlich angewandt werden. .

1.3.1 "Bürokratieabbau"

Im Rahmen des "Bürokratieabbaugesetzes II" schaffte so die (CDU/FDP-)Landesregierung in Nordrhein-Westfalen im November 2007 für die meisten Bereiche der Verwaltung des Widerspruchsverfahren ab. Damit wurde Bürgern ein in vielen Fällen erfolgreicher Weg verbaut, Fehlentscheidungen amtlicher Stellen anzufechten. Bürger haben jetzt nur noch die Möglichkeit, gerichtlich gegen willkürliche Entscheidungen von Behörden zu klagen, wobei allerdings im Voraus hohe Gerichtsgebühren zu entrichten sind. Auf diese Weise dürfte die Anzahl an Beschwerden, die Bürger gegen die Obrigkeit vorbringen, erheblich zurückgehen. Mit diesem vermeintlichen "Bürokratieabbau" wurde also die Obrigkeit erheblich gestärkt. Das Vorhaben fand im wesentlichen von der Öffentlichkeit statt (vgl. TP: "Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es", abgerufen am 30.11.2007).

Daß Behörden sich damit Auseinandersetzungen ersparen wollen, wird auch deutlich in dem Vorhaben, Empfängern von "Hartz-IV"-Leistungen in Zukunft den Klageweg gegen ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Bescheide zu erschweren, indem ihr Eigenanteil an den Anwaltskosten erhöht wird (vgl. "Klagewelle: Anwalt für Hartz-IV-Empfänger soll teurer werden", abgerufen am 09.10.2008). Man bekundete also nicht den Wunsch, zukünftig sorgfältiger zu arbeiten und Menschen die bescheidenen Leistungen auch zu geben, die ihnen von Rechts wegen zustehen, sondern die Menschen sollten sich - einmal mehr - mit dem bescheiden, was man ihnen in seiner Gnade zugestanden hatte.

1.3.2 Großbritannien: "ASBOs", "Antipädophilentests" und Rassismus bei Kleinkindern

In Großbritannien hat man mit den sog. "Anti-social behaviour orders" (ASBOs) ein Mittel geschaffen, die nach keinem Gesetz bestraft werden können. Dies sind zum Teil ellenlange Listen von Bestimmungen, mit denen Menschen sehr fein aufgegliedert bestimmte Handlungen verboten. Verletzt nun aber jemand, der damit versehen wurde, eine dieser Bestimmungen, so riskiert er damit bis zu fünf Jahre Gefängnis. Primär richten sich diese Bestimmungen gegen Jugendliche, deren Verhalten reglementiert werden soll.

Zum Teil sind diese Bestimmungen äußerst lächerlich: So wurde etwa mehreren Jugendlichen verboten, das Wort "Gras" zu benutzen. Andere Jugendliche dürfen z.B. keine Baskenmütze oder keine Handschuhe tragen oder auf der Straße Fußball spielen. Ein 21jähriger durfte keinen Parkplatz betreten und nicht Fahrrad fahren. Einem 26jährigen Mann wurde verboten, Dinge runterzuwerfen, weil er seine Lieblingsplatte für den Geschmack der Nachbarn zu oft abgespielt hatte. Einem 87jährigen Rentner wurde verboten, sarkastisch zu seinen Nachbarn zu sein. Eine Teenagerin landete im Gefängnis, weil sie sich nicht an das ihr gegenüber ausgesprochene Verbot gehalten hatte, in der Öffentlichkeit auf die Straße zu spucken.

Zum Teil schränken sie aber auch das Sozialleben ein oder gefährden Menschen in ihrer Gesundheit. So wurde mitunter Menschen verboten, ihre eigene Wohnung zu betreten. Einer Prostuierten wurde verboten, die Drogenklinik zu besuchen, bei der sie bei ihrem Entzug betreut wurde, oder Kondome bei sich zu tragen. Jugendlichen wurde mitunter verboten, sich in der Umgebung von mehr als zwei anderen Gleichaltrigen aufzuhalten. Einer von ihnen wurde entsprechend der gegen ihn ausgesprochenen ASBO verhaftet, weil er in einem Jugendzentrum eine Unterrichtsstunde zur Gewaltprävention besucht hatte. Einer 40jährigen Frau, die schon einmal bei der Polizei einen Fehlalarm ausgelöst hatte ("Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht"), wurde untersagt, noch einmal die Polizei zu rufen. Ein Obdachloser kam für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis, weil er zweimal gebettelt hatte. Eine Suppenküche für Obdachlose mußte ihre Aktivitäten einstellen, weil sich die Anwohner dadurch gestört fühlten (vgl. Anti-social behaviour orders - Analysis of the first six years", abgerufen am 30.05.2008).

Künftig, so wurde beschlossen, müssen ebenfalls Menschen, die in irgendeiner Form Umgang mit unter 16jährigen haben wollen, eine Bestätigung vorweisen, in der Vergangenheit keine kriminellen (bzw. wohl speziell Sexual-)Delikte begangen zu haben. Dies gilt auch für für Eltern, die weiterhin Umgang mit ihren Kindern pflegen wollen. Auf diese Weise konnte etwa einer Mutter verboten werden, ihrer Tochter vor der Klassenfahrt einen Abschiedskuß zu geben, weil diese nicht überprüft worden war, oder daß Eltern von Kindern, die zusammen spielen, überprüft würden. Auf diese Weise wird einer großen Gruppe von Personen pauschal unterstellt, pädophile Neigungen zu haben. Der Soziologe Frank Furedi, der Autor eines Buches mit dem Titel "Paranoid Parenting" über die Überbehütung von Kindern, befürchtet, daß durch derartige Regelungen eine Atmosphäre des Mißtrauens geschaffen würde und Menschen, die zwar keine pädophilen Neigungen haben, diese Unbedenklichkeitserklärung aber nicht vorweisen können, sich in Zukunft auch sehr genau überlegen könnten, ob sie Kindern oder Jugendlichen helfen würden, die sich in Not befinden. Die Hemmungen könnten sogar soweit gehen, daß der "Antipädophilen-Test" als eine Art Hindernis gesehen würde, mit anderen Menschen sexuelle Beziehungen zu pflegen, aus denen Kinder hervorgehen könnten. Furedi ist der Meinung, daß solche Regelungen wohl nur einer kontraproduktiven Regelungswut entstammen können. Viel effektiver wäre es, wenn Erwachsene ggf. auf andere zugehen würden, um uneindeutige Situationen zu klären (vgl. "A quarter of adults to face 'anti-paedophile' tests", abgerufen am 29.06.2008).

Heutzutage reichen nälich kleinste Vorfälle, um zum Beispiel schon als potentieller Kinderschänder oder als Rassist beurteilt zu werden. Selbst Kleinkinder werden in Großbritannien mittlerweile Prüfungen und Zurechtweisungen unterzogen. So verbreitete die Kinderschutzbehörde "National Childrens' Bureau" (NCB), daß bereits wenn ein dreijähriges Kind ein fremdländisches Gericht nicht essen wolle, dies als "rassistisch" zu beurteilen sei und das Kind ggf. zurechtgewiesen werden müsse (vgl. "Britische Behörden: Kleinkinder werden auf Rassismus überprüft", abgerufen am 08.07.2008). Es soll also letztlich auch nicht ein Klima geschaffen werden, in dem sich Menschen egal welcher Herkunft wohlf¨hlen, sondern Menschen müssen letztlich auf einen bestimmten Geschmack normiert werden, um dies zu "erreichen". Wenn man nun bedenkt, daß es bis vor einigen Jahrzehnten noch gängige Erziehungsmethode war, Kindern mit bestimmten Nahrungsmitteln und rigorosen Maßnamen bis hin zu Prügeln die Formel "Es wird gegessen, was auf den Tisch kommt" einzubleuen (vgl. Wensierski 2006) - denn die autoritäre Gesellschaftsvorstellung verkraftete es nicht einmal, wenn ein Kind, das eine Laktoseintoleranz hatte, keine Milchsuppe essen mochte, von der es Magenschmerzen bekam -, hat man sich damit auch nicht sehr weiterentwickelt. Schließlich darf ein Zusammenleben auch nicht heißen, daß man bestimmte Lebensvorstellungen oder Eßgewohnheiten des Anderen auch nicht teilen möchte. Jedem Erwachsenen steht es z.B. frei, Innereien oder Gerichte zu essen, die mit Koriander gewürzt sind, oder auch nicht. Warum diese Wahl nicht auch Kindern lassen?

In Großbritannien werden Anti-Terror-Gesetze, die es etwa erlauben, Telefongespräche und E-Mails abzuhören und verschlüsselte private Informationen zu lesen, von etlichen Kommunen mittlerweile zur universellen Überwachung der Bevölkerung angewendet. Menschen, die im Verdacht stehen, Dienstvorschriften verletzt zu haben, können dabei genauso ins Visier der Terrorfahnder geraten wie Ruhestörer oder spielende Kinder ("Großbritannien: Kommunen wenden Terrorgesetze gegen spielende Kinder an", abgerufen am 07.09.2008).

1.3.3 "Sicherheit geht vor"

Übrigens ist dabei im Sinne des klassischen Bildes von Benthams "Panoptikum" gar nicht einmal so sehr die tatsächliche Ausübung von Überwachungsmaßnahmen notwendig, sondern bereits die Möglichkeit der Überwachung führt zu einer Veränderung des Verhaltens (vgl. Holtbrügge 2005, S.195f.). Von daher zählt auch das "Argument" nicht, "wer nichts zu verbergen habe", brauche keine Angst um die Daten auf seiner Festplatte haben. Weitere immer wieder gehörte, in dem Sinne aber nicht gültige Argumente sind, daß sich diese Maßnahmen nur auf wenige Menschen beschränkten und daß ein Mißbrauch der einmal erfaßten Daten unmöglich sei. Geschehnisse wie die "Telekomaffäre", bei der von Seiten der Telekom potentielle "Lecks" und Journalisten, die möglicherweise kritisch berichtet hätten, bespitzelt und dabei hunderttausende Telefondaten gewonnen wurden (vgl. "Telekom bespitzelte Aufsichtsräte, Manager und Journalisten", abgerufen am 01.06.2008), anläßlich der zahlreiche weitere Überwachungsmaßnahmen bekannt wurden, so von seiten der Lufthansa (vgl. "Auch Lufthansa spähte Journalisten aus", abgerufen am 14.06.2008), von Nestlé (vgl. "Nestlé soll Attac bespitzelt haben", abgerufen am 14.06.2008) und der Metallbranche (vgl. "Metallbranche: Arbeitgeber schnüffeln im Privatleben von Lehrlingen", abgerufen am 14.06.2008), oder auch die Betrachtung, daß - nachdem 1998 noch nur 1488 Abhöranordnungen erlassen worden waren - bereits im Jahr 2002 in Deutschland 22000 Anordnungen erlassen wurden, die schließlich 31 Millionen abgehörter Telefongespräche betrafen (vgl. "31 Millionen Gespräche abgehört", abgerufen am 01.06.2008) verweisen hier im Gegenteil eher darauf, daß eine regelrechte Überwachungskultur, mächtige und ausufernde Infrastruktur bereits existent ist und ausgiebig genutzt wird bzw. werden soll.

Mit der Weiterentwicklung der Technologie wird es noch leichter werden, Menschen zu überwachen: Längst fordern Politiker und Ermittlungsbehörden auch die Möglichkeit einer verdachtsunabhängigen Überwachung der Kommunikation (vgl. "CSU forderte Online-Razzien 'ohne jede weitere Verzögerung'", abgerufen am 04.01.2008). Gerechtfertigt wird dies sinnigerweise damit, daß die sogenannten "Terroristen aus dem Sauerland", die Anschläge auf US-Einrichtungen in Deutschland geplant haben sollen, mit Vertretern der sogenannten "Internationalen Jihad-Union" kommuniziert hätten (vgl. "Polizeichefs wollen 'Großen Spähangriff'", abgerufen am 28.12.2007). Diese Rechtfertigung ist erst recht einer Diktatur würdig. So hatten Recherchen des ARD-Magazins "Monitor" erbracht, daß diese ominöse "Jihad-Union" vom usbekischen Regime konstruiert worden zu sein scheint, um (über konstruierte Beschuldigungen über die Mitgliedschaft oder über Attentate, die man dieser "Organisation" in die Schuhe schieben kann) gegen unliebsame Oppositionelle vorgehen zu können. Nach "Monitor" gebe es keine Beweise für die mehr als bloß fiktive Existenz dieser Organisation (vgl. I.2.3.6). Wenn nun Deutschland dieses mutmaßliche Hirngespinst benutzt, um Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen, setzt es sich selbst auf die Ebene dieser Diktatur. Kritiker solcher Maßnahmen würden also nicht mehr bloß nicht ernst genommen und bespöttelt (wie seitens Schäuble) oder als Unterstützer von Terroristen tituliert (seitens Beckstein). Sondern diese Maßnahme erweckt die konkrete Assoziation, bald könnten sie auf offener Straße erschossen werden, wie dies in Usbekistan z.B. im Mai 2005 mit der Opposition geschah (vgl. Wikipedia: Usbekistan, abgerufen am 28.12.2007).

Daß Schäuble angesichts der angesichts der "Telekomaffäre" wieder aufgeflammte Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung damit abzubügeln versuchte, damit werde "lediglich eine EU-Richtlinie umgesetzt" (Bericht DLF, 02.06.2008), stimmte befremdlich, da es den Eindruck erweckte, diese Richtlinie betreibe man nur halbherzig, nachdem aus seinem Dunstkreis dermaßen vehement die Kritiker an der Vorratsdatenspeicherung in die Nähe von Terrorunterstützern gerückt worden waren (vgl. ). Tatsächlich äußerte er aber in alter Form, daß er nicht der Meinung sei, alle Menschen verdienten die gleichen Rechte (vgl. "Geheimdienste - Schäuble will weniger Kontrolle", abgerufen am 03.06.2008). In der Debatte dürfe es "keine Denkverbote" geben (vgl. "Schäuble will schärfere Terror-Paragrafen", abgerufen am 03.06.2008), es sei denkbar, auch in Deutschland Internierungslager wie auf der US-Militärbasis Guantanamo Bay einzurichten (vgl. "Guantanamo auch in Deutschland denkbar", abgerufen am 03.06.2008). Es erscheint allerdings fraglich, ob man Freiheit und Rechtsstaat dadurch schützen kann, daß man sie zerteilt. Wenn wir nun darüber räsonieren, daß die Einpflanzung eines Chips in zehn Prozent der Fälle zu Gewebeveränderungen führt oder daß bei der so großangelegten "Aktion Himmel" letztlich von den Verdächtigten nur ein Anteil im Promillebereich tatsächlich mit Kinderpornos zu tun hatte, aber vielleicht bedeutend mehr Existenzen nachhaltig geschädigt wurden, so kommt man zu dem Schluß, daß irgendwann der Schaden, den Maßnahmen anrichten, die doch zur "Sicherheit" des Volkes dienen sollen, größer ist als der Schaden, den etwaige Terroristen anrichten könnten.

Angesichts dieser Situation wähnt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Deutschland letztlich auf dem Weg in "einen autoritären Staat, der bürgerliche Freiheiten allenfalls gewährt", sofern diese ihm nicht als gefährlich erscheinen, "statt sie als Grundlage seiner selbst zu respektieren", und der damit letztlich seine eigenen Grundlagen und seine eigene Rechtfertigung zu verlieren drohe (vgl. Leutheusser-Schnarrenberger 2008). Um so gefährlicher ist dabei, daß die Menschen, die diese Überwachung ausüben und den Staat dermaßen umbauen, sehr wohl "überzeugte Demokraten" sein können, die meinen, dadurch Demokratie und Freiheit zu schützen. Nach verschiedenen Befunden war nicht einmal für die Mitarbeiter der "Staatssicherheit" der DDR, die ja immerhin den real existierenden Unterdrückungsapparat unterhielten, die Ideologie der einzige Beweggrund (vgl. Thienel-Saage 2004, S.81; nach Dümmel 2002, S.92-94). Peter O.Chotjewitz sieht hier vielmehr den Eifer, mit dem sie ihre Arbeit machten, als zentrales Motiv an (vgl. Chotjewitz 2007).

Auch ist der "absolute Schutz" - ebenso wie die "absolute Fehlerfreiheit" der Bundesspionagesoftware, die Wolfgang Schäuble gerne auf Rechnern "potentieller "Gefährder installieren lassen möchte -, der durch derartige Gesetze suggeriert werden soll, letztlich eine Illusion. Wie Experten auf dem Gebiet festhalten, stellen derartige Regelungen für echte "Gefährder" tatsächlich nur eine kleine Störung ihrer Aktivitäten dar, während der normale Internetnutzer häufig kaum die Möglichkeit hat, sich vor derartigen "Überwachungsmaßnahmen" zu schützen. Letztlich zeigt aber auch schon die Statistik auf, daß damit kaum das erreicht werden kann, das als vordergründige Intention verkauft wurde.

Es kann und darf nicht sein, daß die Menschen sich letztlich durch ihre Regierung in ihren Rechten stärker bedroht fühlen als durch wirre Islamisten. Freiheit und Sicherheit sind keine Güter, die gegeneinander austauschbar sind.

Das Sprichwort sagt natürlich, daß Rechte täglich neu erkämpft werden müssen. Allerdings wäre es doch schön, wenn nicht Menschen, die man nicht gewählt hat (selbst diejenigen, die man gewählt hat, dürften sich das nicht anmaßen), darüber bestimmen dürften, was man zu denken hat.

Quellen für diesen Abschnitt:

Bundesministerium des Inneren (BMI), Verfassungsschutzbericht 2006

Barak et al. 1999

Bleich, Holger, "Polizei darf P2P-Nutzer ermitteln", in: c't 11/2008, S.51

Chotjewitz, Peter O., "Mein Freund Klaus", Berlin:Verbrecher, 2007

Dümmel, K. "Motive, Motivketten und Kriterien für die Mitarbeit bei der Stasi", in: K.Dümmel/C.Schmitz (Hrsg.), "Was war die Stasi?", St.Augustin 2002, S.92-94

Gilbert, Gustave M., "Nürnberger Tagebuch", Frankfurt am Main:Fischer, 1962

Holtbrügge, Dirk, "Personalmanagement", Berlin/Heidelberg:Springer, 2.Auflage 2005

ifpi, 2006, URL ifpi_filtering_memo.pdf

Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine, "Auf dem Weg in den autoritären Staat", in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 01/2008, S.62-70

Mahnken, Eva, "Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverbindungsdaten. Rechtstatsachen zum Beleg der defizitären Rechtslage", Bundeskriminalamt, 2005

Mühlbauer, Peter, „Urheberrechtsausgleich oder Subventionssteuer? […] Wie die Verwertungsgesellschaften ihre Einnahmen verteilen“, 2001; URL http://www.heise.de, abgerufen am 25.07.2009

N.N. (2002), "Verfassungstreue im öffentlichen Dienst", LMU München 2002; URL http://www.justiz.bayern.de

N.N. (2008), "Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst", LMU München 2008; URL http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de

Rath, Christian, "Auskunftsanspruch für Musikindustrie: Heikle Tauschbörsen", in: "taz", 11.04.2008; URL http://www.taz.de, abgerufen am 11.04.2008

Schroeder, Klaus, "Der SED-Staat. Partei, Staat und Gesellschaft 1949-1990", München: Propyläen, 2000

Staud, Toralf, "Moderne Nazis. Die neuen Rechten und der Aufstieg der NPD", Köln: Kiepenheuer&Witsch, 3.Auflage 2006

Thienel-Saage, "Politische Verfolgung in der DDR - die Perspektive der Täter" in: Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen / Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (Hrsg.), "Politische Verfolgung in der DDR. Die zentrale Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen - das Gefängnis der Staatssicherheit. Material für den Unterricht", Berlin 2004, S.78-118

Thomas, Christian, "Die Republik der Trojaner", in: "Frankfurter Rundschau", 01.09.2007

Wensierski, Peter, "Schläge im Namen des Herrn", 2006

 

letzte Aktualisierung: 27.08.2009